Vorlage - 2022/10/012
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 18 Abs. 1 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein hat der Amtsvorsteher dem Amtsausschuss über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen mindestens halbjährlich zu berichten.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung des Amtes Oeversee für das Haushaltsjahr 2021 beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung der Amtsvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, 10.000 Euro.
In der Zeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 sind unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 211,02 € geleistet worden.
Die einzelnen Beträge sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.
Im 1. Halbjahr 2021 wurden keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen geleistet.
Anlage/n:
Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht Amt Oeversee 2. Halbjahr 2021 (34 KB) |