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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/50/049  

Betreff: Immissionsschutzverordnung für die Gemeinde Tarp - Beteiligung der Gemeindevertretung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Kenntnisnahme
15.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Der Schutz vor Immissionen, insbesondere vor Lärm, ist ein wichtiger Schutz für die Bürgerinnen und Bürger, gerade in den dichter besiedelten Ortslagen. Neben Verkehrslärm ist hier der Einsatz von Maschinen und Geräten in der Nachbarschaft ein großer Punkt. Grundsätzlich wird die Nachbarschaft durch zwei Regelwerke vor diesem Lärm geschützt. Spezialrechtlich durch die 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) und allgemein durch das Ordnungswidrigkeitengesetz. Während das Ordnungswidrigkeitengesetz in vielen Bereichen zu unspezifisch ist, ist die 32. BImschV in Bezug auf die örtliche Anwendbarkeit sehr strikt. Sie gilt nur dort, wo ein Bebauungsplan u.a. für ein reines oder allgemeines Wohngebiet in Kraft ist. Dies führt in vielen Bereichen der Gemeinde dazu, dass der eine Nachbar zu bestimmten Zeiten ein Gerät in Betrieb nehmen darf, der andere nur wenige Meter entfernt aber nicht.

Die vorliegende Verordnung soll somit innerhalb der geschlossenen Ortschaften eine einheitliche und verständliche Regelung für alle dort wohnenden Menschen schaffen und orientiert sich in den wesentlichen Belangen an der 32. BImschV.

Eine Nennung der Sonn- und Feiertage in der Verordnung ist nicht angezeigt, da diese Tage spezialgesetzlich durch das Sonn- und Feiertagsgesetz geregelt sind.

Die Rechtsgrundlage für den Erlass der Verordnung findet sich in den §§ 3 Absatz 1, Nr. 1 und 4 und des § 5 Landes-Immissionsschutzgesetz.

 

Die erlassene Stelle für eine Verordnung im Rahmen der Gefahrenabwehr ist der Bürgermeister. Für den Bürgermeister besteht die Pflicht, eine solche Verordnung der Gemeindevertretung vorzulegen, damit die Gemeindevertretung ihre beratende Funktion wahrnehmen kann. Der Erlass der Verordnung ist nicht an die Zustimmung der Gemeindevertretung gebunden. 


Anlage/n:

Entwurf Immissionsschutzverordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gemeindeverordnung - Immissionsschutzverordnung - Gemeinde Tarp (56 KB)