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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/50/046  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Gemeinde Tarp für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
28.06.2022 
Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
28.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der in der Anlage beigefügte Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthält alle im Haushaltsjahr 2022r die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Tarp voraussichtlich anfallenden Erträge/Einzahlungen sowie entstehenden Aufwendungen/Auszahlungen.

 

Im Ergebnisplan beläuft sich der Gesamtbetrag der Erträge auf 18.791.100 €. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beträgt 19.866.000 €. Damit übersteigen die Aufwendungen die Erträge um 1.074.900 €, womit im Entwurf der Haushaltssatzung ein Jahresfehlbetrag in ebendieser Höhe ausgewiesen wird.

 

Der Fehlbetrag ist darauf zurückzuführen, dass - anders als in den Vorjahren - in 2022 keine großen Gewinne aus der Veräerung von Grundstücken zu erwarten sind. Im aktuellen Haushaltsjahr steht nur die derzeit verfügbare Fläche im Gewerbegebiet mit 10.200 Quadratmetern zum Verkauf.

 

Das Eintreten eines Jahresfehlbetrages führt zu einer Verminderung des Eigenkapitals. Per 31.12.2020 verfügte die Gemeinde Tarp über ein Eigenkapital in Höhe von 29.972.631,06 €. Hiervon entfallen 20.020.675,75 € auf die Allgemeine Rücklage, 1.775.202,73 € auf die Sonderrücklage und 5.867.343,37 € auf die Ergebnisrücklage. In 2020 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.309.409,21 € erzielt.

 

Die Ergebnisrücklage dient dem Ausgleich von Fehlbeträgen. Sollte tatsächlich in 2022 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.074.900 € entstehen, könnte dieser Fehlbetrag problemlos aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.

 

Die größte Einnahmeposition im beigefügten Haushaltsplan-Entwurf 2022 stellt mit 7,0 Mio. € die Gewerbesteuer dar. Im Vergleich zum Vorjahr fällt der Planansatz für die Gewerbesteuer um 600.000 €her aus.

 

Mit 2,3 Mio. € handelt es sich auch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um eine wesentliche Einnahmequelle für die Gemeinde Tarp. Bei dieser Position ist der Planansatz im Vergleich zum Vorjahr auch gestiegen, und zwar um 143.000 €. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beträgt 471.000 € (-48.000 € im Vergleich zum Vorjahr).

 

r Erträge aus der Grundsteuer B wurden 790.000 € angesetzt. Hier liegt das Plus im Vergleich zum Vorjahr bei 20.000 €. Bei der Spielgerätesteuer wird mit Erträgen in Höhe von 70.000 € gerechnet (+10.000 € im Vergleich zum Vorjahr).

 

Weiterhin erhält die Gemeinde Tarp im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zentralörtliche Mittel in Höhe von 961.500 €. Im Vergleich zum vorherigen Haushaltsjahr sind dies 137.300 € mehr.

 

Zudem erhält die Gemeinde Tarp in 2022 steuerkraftunabhängig Schlüsselzuweisungen, die auf Grundlage der Kilometerzahl der Gemeindestraßen ermittelt werden. Hierauf entfallen 164.800 €. Dies sind im Vergleich zum Planansatz des Vorjahres 20.900 € mehr.

 

In 2022 zu erwartende Zuweisungen des Landes für Infrastrukturmaßnahmen und zum Ausgleich pandemiebedingter Mindereinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer machen weitere 133.000 € aus.

 

In 2021 wurden mit den Kita-Trägern Mietverträge geschlossen. Hierdurch werden in 2022 unter der Ertragsart „privatrechtliche Leistungsentgelte“ im Vergleich zum Vorjahr um 258.300 € here Erträge ausgewiesen.

 

Unter der Ertragsart „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ in Höhe von insgesamt 3,57 Mio. € werden hauptsächlich die Finanzierungsbeiträge des Landes für die im Gemeindegebiet befindlichen Kindergärten ausgewiesen (2,94 Mio. €).

 

Bei den veranschlagten Aufwendungen entfallen in 2022 allein 11,92 Mio. € auf die sogenannten Transferaufwendungen. Zu den Transferaufwendungen zählen unter anderem die Umlagen, die die Gemeinde Tarp an das Land, den Kreis und das Amt zu entrichten hat (insgesamt 6,49 Mio. €).

 

Die Finanzausgleichsumlage, die hälftig an das Land und an den Kreis zu zahlen ist, beträgt 548.400 €. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 117.000 € mehr. Für die Kreisumlage sind 3.600.600 € eingeplant worden. Aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde Tarp sind im Vergleich zum Vorjahr 436.300 € mehr an den Kreis Schleswig-Flensburg zu entrichten. Die Amtsumlage belastet den Haushalt der Gemeinde Tarp mit 1.606.000 € (+37.700 € im Vergleich zum Vorjahr).

 

Der Gewerbesteuerumlagesatz liegt wie im Vorjahr bei 35%. Bei prognostizierten Erträgen aus Gewerbesteuer in Höhe von 7,0 Mio. € liegt die Gewerbesteuerumlage bei 721.000 €. Infolge einer Nachzahlungsverpflichtung für 2021 mussten weitere 13.000 € berücksichtigt werden, so dass die Gewerbesteuerumlage insgesamt 734.000 € beträgt. 

 

Neben den vorgenannten Umlagen gehören auch die Kostenanteile für die Kindergärten mit einem Planwert in Höhe von 3,19 Mio. € (+245.100 im Vergleich zum Vorjahr), die zu zahlenden Finanzierungsbeiträge gemäß § 51 KiTaG in Höhe von 1,13 Mio. € (+30.000 € im Vergleich zum Vorjahr), die Schulkostenbeiträge in Höhe von 620.000 € (+45.000 € im Vergleich zum Vorjahr) und der Kostenanteil für die Feuerwehren in Höhe von 326.500 € (+38.700 € im Vergleich zum Vorjahr) zu den sogenannten Transferaufwendungen.

 

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betragen laut beigefügtem Haushaltsplan-Entwurf 3,29 Mio. €. Hier wurden neben den jährlich wiederkehrenden Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Liegenschaften und des Infrastrukturvermögens Haushaltsmittel für die Sanierung des Bürgerhauses in Höhe von 95.000 € veranschlagt. Außerdem sind 250.000 €r Gehwegsanierungen eingeplant worden. Für Eigenleistungen der Gemeinde in Bezug auf Deckenneubelegungen des Schwarzdeckenunterhaltungsverbandes Nord sind hierunter weitere 100.000 € angesetzt worden.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen steigt von 34,65 Stellen in 2021 um 1,25 Stellen auf nun 35,90 Stellen. Dies hängt mit Stundenerhöhungen in den Bereichen Volkshochschule, Bildungscampus und Freizeitbad zusammen. Zudem sind zwei Teilzeitstellen für das Freizeitbad neu eingerichtet worden.

 

Auf Grundlage des Stellenplans wurden die zu veranschlagenden Personalaufwendungen für 2022 berechnet. Diese liegen bei insgesamt 1,83 Mio. €. In 2021 wurde ein um 61.800 € geringerer Betrag angesetzt.

 

Im Finanzplan beträgt der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 18.109.400 € und der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 18.036.700 €. Damit ergibt sich hier ein Saldo in Höhe von +72.700 €.

 

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit beträgt laut beigefügtem Entwurf der Haushaltssatzung 3.626.100 €. Davon entfallen 343.400 € auf Kredittilgungen.

 

3.282.700 € wurden für Investitionen eingeplant. Vor dem Hintergrund der weiteren wohnbaulichen Entwicklung entfallen davon 650.000 € auf Grunderwerbskosten. Für die Erschließung von neuen Wohngebieten und von neuen Gewerbeflächen wurden darüber hinaus jeweils 30.000 € angesetzt. Und für die Überplanung der Restfläche Friedrich-Fröbel-Straße sind 50.000 € vorgesehen.  

 

Im Bereich der Alexander-Behm-Schule sind für die Verbesserung der EDV-technischen Ausstattung Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 178.200 € berücksichtigt worden. Davon entfallen 70.000 € auf die Erweiterung der Verkabelung in den Schulgebäuden und auf den Austausch von Netzwerkschränken.  Zudem wurden im Bereich der Schule die (weiteren) Kosten für die Umgestaltung der Grundschule berücksichtigt. Diese liegen für 2022 bei 650.000 €. In den vorhergehenden Haushaltsjahren wurden für dieses Projekt bereits 364.000 € bereitgestellt. Die Erweiterung der Schulküche schlägt mit 30.000 € zu Buche. Für die Beschaffung von Fahrradständern und Herstellung einer Pflasterfläche im Bereich des Grundschulhofs wurden 65.000 € im Haushaltsplan angesetzt.

 

Weitere 50.000 € sind für Planungskosten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Anbaus am Kindergarten Schellenpark eingeplant worden.

 

Bei den gemeindlichen Sportstätten sind Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 €r die Erneuerung der Geschossfänge im Schützenheim und Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 €r die Errichtung eines Abstellraumes am Tennisheim veranschlagt worden.

 

Im Bereich der gemeindeeigenen Infrastrukturen sind in 2022 für den Bau eines Kreisverkehrs im Bereich der Wanderuper Straße / Industriestraße 50.000 € Planungskosten eingeplant worden. Im Jahr 2023 werden für dieses Projekt weitere 550.000 € benötigt. Um bereits in 2022 über die gesamte Investitionssumme Aufträge erteilen zu können, ist in der Haushaltssatzung eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Jahres 2023 in Höhe von 550.000 veranschlagt worden.

 

Darüber hinaus wurden für die Erneuerung der Pommernstraße und der Stettiner Straße 700.000 € veranschlagt. Hiervon entfallen 350.000 € auf den Kanalbau und die anderen 350.000 € auf den Straßenbau. In den Jahren 2023 und 2024 ist für dieses Projekt mit weiteren Auszahlungen in Höhe von 1,3 Mio. € zu rechnen. Um bereits in 2022 über die gesamte Investitionssumme Aufträge erteilen zu können, ist in der Haushaltssatzung eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Jahre 2023 und 2024 in Höhe von 1,3 Mio. € veranschlagt worden.

 

r die weitere Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wurden 50.000 € eingeplant. Weitere 200.000 € sollen in 2023 für diese Maßnahme zur Auszahlung kommen. Um auch hier bereits in 2022 über die gesamte Investitionssumme Aufträge erteilen zu können, ist in der Haushaltssatzung eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Jahres 2023 in Höhe von 200.000 angesetzt worden.

Im Klärwerk der Gemeinde Tarp soll in 2022 mit der Sanierung der Schaltanlage begonnen werden. Daher wurden für diese Maßnahme 50.000 € angesetzt. Im Jahr 2023 ist mit weiteren Auszahlungen in Höhe von 110.000 € zu rechnen. Um bereits in 2022 über die gesamte Investitionssumme Aufträge erteilen zu können, ist in der Haushaltssatzung eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Jahres 2023 in Höhe von 110.000 veranschlagt worden. Weitere Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung betreffen die Erneuerung der Entwässerung im Lärchenweg (105.000 €), die Herstellung und Erneuerung von Hausanschlüssen (50.000 €) und die Einzäunung von Regenrückhaltebecken (75.000 €).

 

Hinsichtlich der Überarbeitung der Grünplanung im Kätnerfeld sind (weitere) 80.000 € veranschlagt worden. Im Vorjahr wurden für dieses Projekt bereits 100.000 € bereitgestellt. Auch die Kosten für das Wanderwegekonzept wurden im Haushaltplan eingestellt. Diese belaufen sich auf 27.000 €.

 

r den Bauhof ist der Erwerb eines elektrisch angetriebenen Kleinwagens mit Anschaffungskosten in Höhe von 22.000 € berücksichtigt worden.

 

Detailliert sind alle veranschlagten Investitionen im beigefügten Vorbericht zum Haushaltsplan aufgeführt.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ist im beigefügten Satzungsentwurf mit 406.900 € ausgewiesen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die Einzahlungen im Zusammenhang mit der geplanten Veräerung von Grundstücken im Gewerbegebiet (400.000 €). Der Restbetrag in Höhe von 6.900 € entfällt auf Fördermittel (3.700 €) und auf Einzahlungen aus Rückflüssen im Zusammenhang mit ausgereichten Wohnungsbaudarlehen (3.200 €).

 

Die kreditbasierte Verschuldung der Gemeinde Tarp liegt per 01.01.2022 bei 5,87 Mio. €. Die Kredittilgungen betragen im aktuellen Haushaltsjahr 343.400 €.

 

Zum 31.12.2021 verfügte die Gemeinde Tarp über liquide Mittel in Höhe von 5,9 Mio. €. Unter Berücksichtigung von noch offenen Einzahlungen und Auszahlungen des Jahres 2021  (z. B. zugesagte Fördermittel und übertragene Ermächtigungen für Investitionen) verbleibt der Gemeinde planerisch zum 01.01.2022 ein Geldbestand in Höhe von ca. 3,6 Mio. €.

 

Eine Neuverschuldung zur Finanzierung von Investitionen ist in 2022 nicht notwendig. Die veranschlagten Investitionen können komplett über den vorhandenen Geldbestand sowie über Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen finanziert werden. Damit bedarf der Haushalt 2022 keiner kommunalaufsichtlichen Genehmigung.

 

Bei den im Finanzplan in den Jahren 2024 und 2025 veranschlagten Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen handelt es sich um Umschuldungen. Daher bedarf auch die Verpflichtungsermächtigung, die zu Lasten des Jahres 2024 veranschlagt wurde, keiner kommunalaufsichtlichen Genehmigung.

 

Die Finanzplanung 2022 geht von einem Rückgang der liquiden Mittel in Höhe von           3,15 Mio. € aus.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Tarp für das Haushaltsjahr 2022.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushalt Gemeinde Tarp 2022 (3220 KB)