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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/50/045  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung: Erstellung einer Zaunanlage entlang der Bahngleise hinter der Sportanlage
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
20.06.2022 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
28.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Am 19.04.2022 gab es einen Unfall mit Todesfolge am Bahnübergang am Bahnhof in Tarp. Im Zuge der Aufarbeitung dieses Unfalls gab es eine Besprechung vor Ort mit Vertreter:innen der Deutschen Bahn, des Eisenbahnbundesamtes, der Bundespolizei und der Gemeinde Tarp und des Amtes Oeversee. In diesem Zusammenhang sprach die Vertreterin der Bundespolizei von einer Häufung von Vorfällen im Bereich Tarp benannte aber als Häufungspunkt den Abschnitt zwischen Sportplatz/Schule auf der einen Seite und der Skateranlage auf der anderen Seite. Der Bereich wurde im Anschluss an die Besprechung besichtigt. Vor Ort wurde festgestellt, dass zum einen Löcher im Zaun zum Sportplatz vorhanden sind und zum anderen deutlich sichtbare Spuren von den Bahndamm querenden Fußgängern zu sehen waren. Die zwischen Wanderweg und Bahngleisen verlaufende Hecke wurde vor nicht allzu langer Zeit gestutzt, so dass diese momentan und auf absehbare Zeit kein großes Hindernis darstellt.

Gemeinde und Amt baten im Anschluss um Übersendung einer Aufstellung aller aktenkundigen Vorfälle mit Personen an bzw. in den Gleisen in Tarp.

Die daraufhin zugesandte Aufstellung umfasst zwölf Vorfälle in Tarp insgesamt seit Dezember 2020, von denen aber fünf nicht im Bereich der Skateranlage vorgefallen sind, sondern am Bahnhof selbst. Die Vorfälle könne wie folgt zusammengefasst werden:

2x Kinder im Gleis, einmal mit Stöcken auf den Gleisen mit Personenfeststellung, einmal mit Steinen auf den Gleisen ohne Personenfeststellung.

  1x Betonplatten auf den Gleisen ohne Personenfeststellung

 1x Fahrrad im Gleis

 1x Suizidankündigung, Person konnte unverzügl. in Gewahrsam genommen werden

 1x Meldung über Person im Gleis, Polizei konnte niemanden finden

 1x Kunststoffbake im Gleis, keine Person auffindbar.

 

Eine Verpflichtung zur Einzäunung der Gleise besteht weder für die Deutsche Bahn noch für die Gemeinde. Es besteht zurzeit die Bitte der Bundespolizei aufgrund der aus deren Sicht erhöhten Anzahl der Vorfälle vor Ort, eine Prüfung möglicher Maßnahmen durchzuführen. Somit wäre eine Maßnahme als allgemeine Maßnahme der Gefahrenabwehr zu sehen. Maßnahmen der Gefahrenabwehr müssen geeignet sein, die Gefahr abzuwehren, erforderlich sein und verhältnismäßig.

Unstrittig ist, dass ein übersteigsicherer Zaun, geeignet ist, Menschen vom Betreten der Gleise abzuhalten. Somit ist ein Zaun auch geeignet die Gefahren, die vom Betreten der Gleise ausgeht abzuwehren.

Die Erforderlichkeit ist gegeben, wenn es kein geeignetes, aber milderes Mittel gibt, um das Ziel zu erreichen.

Verhältnismäßig ist eine Maßnahme, wenn Ziel und Maßnahme in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit sind unter anderem folgende Argumente in die Waagschale zu legen:

 

-          Schutzgüter Gesundheit und Leben von Menschen

-          Gesetzliches Betretungsverbot von Gleisanlagen außerhalb von Bahnübergängen

-          Nähe zur Schule und Skateranlage

-          Die gemeldeten Vorfälle umfassen alle Altersgruppen, nicht nur Kinder und Jugendliche.

-          Die Anzahl der Vorfälle.

-          Die Qualität der Vorfälle.

-         

 


Beschlussvorschlag:

Ein Beschluss ist aus der Diskussion zu entwickeln.


Finanzielle Auswirkungen:

Im aktuellen Haushalt sind unabhängig von der konkreten Entscheidung über diese Maßnahme 40.000 EUR für diese Maßnahme eingestellt.

Anlage/n:

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