Vorlage - 2022/40/003-01
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Sachverhalt:
Der Ortsteil Jalm hat durch in den letzten Jahren hinzugekommene Wohnhäuser den Charakter einer zusammenhängenden Bebauung erhalten. Des Weiteren leben dort verhältnismäßig viele Kinder. Die Straße Jalm ist eine Gemeindestraße.
Bisher ist der Ortsteil nicht beschildert. Aufgrund des oben beschriebenen Sachverhalts wäre die Beschilderung mit Vz 310 (Ortstafel) sowie die Ausweisung einer Tempo-30-Zone (Vz 274) sinnvoll.
In der bisherigen Diskussion wurden als mögliche weitere Gebiete die Ortsteile Westerstenderup, Poppholz und Krittenburg benannt. Für die vorbezeichnete Beschilderung ist eine geschlossene Bebauung Voraussetzung. Diese zeichnet sich durch eine mindestens einseitig durchgängige Bebauung und der Erschließung der Grundstücke von der entsprechenden Straße aus. Die oben genannten Ortsteile erfüllen die Voraussetzungen für die oben bezeichnete Beschilderung nicht. Ein Antrag beim Kreis Schleswig-Flensburg diesbezüglich würde abschlägig beschieden werden.
Andere verkehrsberuhigenden Maßnahmen (Temporeduzierung ohne Ortsschild) sind nur dann möglich, wenn Unfallschwerpunkte vorliegen. Dies ist in den Ortsteilen Westerstenderup, Poppholz und Krittenburg ebenfalls nicht der Fall.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bittet die Amtsverwaltung die Beschilderung der Straße Jalm mit Vz 310 und Vz 274 bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschaffung und Einbau der Beschilderung.
Ca. 1000,- EUR
Anlage/n:
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