Vorlage - 2022/50/013
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Sachverhalt:
In Tarp gibt es mehrere, teilweise recht weitläufige, Tempo-30-Zonen. Daher wurde aus dem Bauausschuss angeregt, „30“-Markierungen an geeigneten Stellen aufzubringen.
Im Rahmen der Entscheidungsfindung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden.
Tempo-30-Zonen werden in Wohngebieten mit geringem Durchfahrtsverkehr und somit mit vorwiegendem Anliegerverkehr eingerichtet. Anliegerverkehr zeichnet sich im Allgemeinen durch gute Ortskenntnis aus.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt die Aufbringung von „30“-Markierungen in weitläufigen Tempo-30-Zonen.
Finanzielle Auswirkungen:
ca. 450,00 EUR pro Markierung
Anlage/n:
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