Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/25/011  

Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Treene" der Gemeinde Oeversee
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
15.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Treene“ für das Gebiet westlich der Bundesstraße 76, nördlich der Gastwirtschaft „Historischer Krug“ sowie östlich des Verkehrsweges „Stapelholmer Weg“ und der „Treene“ in nördlicher Ortslage der Gemeinde Oeversee. Mit der Planung soll durch Anpassung der vorhandenen Baugrenzen die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung/ Modernisierung des vorhandenen Außenschwimmbeckens am Historischen Krug vorbereitet werden.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14Treener das Gebiet westlich der Bundesstraße 76, nördlich der Gastwirtschaft „Historischer Krug“ sowie östlich des Verkehrsweges „Stapelholmer Weg“ und der „Treene“ in nördlicher Ortslage der Gemeinde Oeversee. Mit der Planung soll durch Anpassung der vorhandenen Baugrenzen die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung/Modernisierung des vorhandenen Außenschwimmbeckens am Historischen Krug vorbereitet werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll die Ingenieurgesellschaft Nord GmbH Schleswig beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen eines nachmittäglichen / abendlichen Termins erfolgen. Der Termin ist abzustimmen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Die Kosten sind vom Veranlasser zu erstatten.

 


Anlage/n:

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B14_4Aen_Übersichtsplan (323 KB)