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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/25/001  

Betreff: Beschilderung für den Fuß- und Radverkehr in der Gemeinde Oeversee
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
10.02.2022 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
15.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Einleitung:

 

Ein Thema der letzten Verkehrsschau mit dem Kreis und der Polizei und dem Landesbetrieb für Straßenbau war unter anderem die Radverkehrsführung im Amtsgebiet. Die Führung der Radfahrer und die dazugehörige Beschilderung sind überarbeitungsbedürftig, da es zum einen Mängel in der Durchgängigkeit der Führung und zum anderen Lücken in der Beschilderung gibt. Daher einigte man sich darauf, dass eine Bestandsaufnahme gemacht wird, aus der sich eine zukünftige Führung und Beschilderung ergibt.

 

Folgende Straßen innerorts wurden betrachtet:

 

Stapelholmer Weg

Över de Brüchen

 

In Tempo-30-Zonen und Anwohnerstraßen mit geringem Verkehr ist keine Radverkehrsführung vorgesehen, somit bleibt die Betrachtung auf die Durchgangs- und Verbindungsstraßen beschränkt.

 

Die Bewertungen beziehen sich auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA).

 

 

zu 1. (Stapelholmer Weg):

 

Bestandsaufnahme:

 

Der Stapelholmer Weg ist zwischen den Ortseingangsschildern auf der östlichen Seite als gemeinsamer Geh- und Radweg für beide Richtungen vorgesehen. Die Beschilderung ist teilweise lückenhaft, es fehlen an Einmündungen Wiederholungsbeschilderungen.

 

Folgende Beschilderungen fehlen:

 

Der gemeinsame Geh- und Radweg weist im Verlauf unterschiedliche Breiten, die sich von ca. 2,20m bis zu 2,80m erstrecken.

 

 

Die Straße ist zweistreifig, es gilt vor der Schule Tempo 30, ansonsten Tempo 50 für den Kfz-Verkehr. Die Straßenbreite bewegt sich zwischen 5,80m und 6,30m.

 

Bewertung:

 

Dieser Straßenzug befindet sich in Bezug auf die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge und in Bezug auf die geöhnliche Anzahl der Kraftfahrzeuge noch in einem Bereich in dem Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn stattfinden kann. Ausnahmen wie ein erhöhter Anteil des Schwerlastverkehrs oder eine erhöhte Anzahl an/auf der Straße parkender Autos liegen hier nicht vor. Die vergleichbar höhere Anzahl an Einfahrten und Einmündungen spricht sogar eher für eine Fahrbahnführung des Radverkehrs.

 

Grundsätzlich sollen sowohl Zweirichtungsradwege als auch gemeinsame Geh- und Radwege eine Mindestbreite von 2,50m haben. Zudem sollten gemeinsame Geh- und Radwege innerorts eher die Ausnahme darstellen.

 

Hier haben wir jedoch einen gemeinsamen Geh- und Radweg, der zudem nach derzeitiger Sachlage von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden soll. Anhand der zuvor dargestellten Breiten der Wege, lässt sich erkennen, dass diese Situation nicht im Einklang mit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen zu bringen ist.

 

Auch die Breite der Straße lässt eine Seitenraumführung des Radverkehrs in einem Schutzstreifen nur an wenigen Stellen zu.

 

Handlungsempfehlung:

 

Beschilderung mit dem Verkehrszeichen Gehweg mit Zusatzzeichen Radfahrer frei

 

Rechtsfolgen und Hinweise:

 

Hier gilt, dass Radfahrer den Gehweg nutzen dürfen, aber nicht müssen. Nutzen Radfahrer den Gehweg, haben sie sich dem Fußgängerverkehr unterzuordnen und haben bei Begegnungs- und Überholverkehr Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

 

Untersuchungen zeigen, dass Radfahrer, besonders diejenigen auf dem E-Bike, auf der Straße sicherer unterwegs sind, weil sie somit nicht im unmittelbaren Gefahrenbereich der Einfahrten, wo sie leicht übersehen werden können, unterwegs sind. Auch im Bereich von Knotenpunkten werden Radfahrer besser als Verkehrsteilnehmer wahrgenommen, wenn sie die gleichen Verkehrsflächen nutzen wie die Kraftfahrzeuge. So lässt sich ein „Übersehen“ vorbeugen.

 

 

Zu 2. (Över de Brüchen):

 

Bestandsaufnahme:

 

Hier ist ebenfalls ein gemeinsamer Geh- und Radweg angeordnet. Dieser gilt von der Barderuper Dörstraat bis zur Brücke. Im Gegensatz zum Stapelholmer Weg ist dieser Geh- und Radweg deutlich schmaler. Die Straße selbst deutlich geringer befahren.

 

Handlungsempfehlung:

 

Abordnung der Geh- und Radwegebeschilderung.

 

Rechtsfolgen und Hinweise:

Hier gelten dann die Regelungen der StVO. Der Gehweg darf dann nur von Radfahrenden unter zehn Jahren und deren radelnden Begleitpersonen benutzt werden. Alle anderen Radfahrenden müssen auf die Straße.

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Beschlussvorschlag:

Der Straßen- und Wegeausschuss empfiehlt, / die Gemeindevertretung beschließt bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg folgende verkehrsrechtliche Anordnungen zu beantragen:

Anordnung Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) auf der östlichen Seite des Stapelholmer Weges in Oeversee.

Abordnung der Geh- und Radwegebeschilderung an der Straße „Över de Brüchen“


Finanzielle Auswirkungen:

Arbeitsaufwand für die Demontage der Beschilderung „Över de Brüchen“

Der Stapelholmer Weg liegt im Zuständigkeitsbereich des LBV-SH. 


Anlage/n:

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