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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/10/021  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht des Amtes Oeversee zum 31.12.2020 sowie über die Ergebnisverwendung 2020
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Oeversee Vorberatung
21.03.2022 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Oeversee ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss des Amtes Oeversee Entscheidung
25.04.2022 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Das Amt Oeversee hat gemäß § 18 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 373.082,72 ab. Die Bilanzsumme beträgt 13.370.116,59. Das Amt Oeversee verfügt zum Bilanzstichtag über kein Eigenkapital. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt  510.802,84 €.

 

Gemäß § 18 AO in Verbindung mit § 92 Abs. 5 GO ist in Ämtern, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss des Amtsausschusses für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 8 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung des Amtes Oeversee ist geregelt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss des Amtes prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Amtsvorsteher den Jahresabschluss und den Lagebericht dem Amtsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 18 AO in Verbindung mit § 92 Abs. 3 GO beschließt der Amtsausschuss über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses.

 

Bei Vorliegen eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) Jahresüberschüsse zum Ausgleich dieses Fehlbetrages zu verwenden. Das Amt Oeversee verfügt per 31.12.2020 über einen vorgetragenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 883.885,56. Somit muss der Jahresüberschuss vollständig zur Reduzierung des vorgenannten Fehlbetrages herangezogen werden. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 


Beschlussvorschlag:

Rechnungsprüfungsausschuss: Dem Amtsausschuss wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Amtsausschuss: Der Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.370.116,59 und einem Jahresüberschuss in Höhe von 373.082,72 sowie der Lagebericht per 31.12.2020 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist vollständig zur Reduzierung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Amt 2020 (1144 KB)