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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/40/021  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Sieverstedt zum 31.12.2020 sowie über die Ergebnisverwendung 2020
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sieverstedt Vorberatung
09.03.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Entscheidung
16.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeinde Sieverstedt hat gemäß § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.

 

Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 788.349,18 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 5.427.697,37 €. Die Gemeinde Sieverstedt verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 2.612.320,76 €.

 

Gemäß § 92 Abs. 5 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 5 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung der Gemeinde Sieverstedt ist geregelt, dass der Finanzausschuss den Jahresabschluss der Gemeinde prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 92 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Eine Ergebnisrücklage ist per 31.12.2020 nicht vorhanden. Die Allgemeine Rücklage weist einen Bestand in Höhe von 2.061.454,90 € aus.

 

Per 31.12.2020 liegt ein vorgetragener Jahresfehlbetrag in Höhe von -237.483,32 € vor. Dieser ist zunächst auszugleichen. Danach verbleibt von dem Jahresüberschuss ein Betrag in Höhe von 550.865,86 €, der zum Aufbau einer Ergebnisrücklage genutzt werden sollte. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

Sofern der in 2020 erwirtschaftete Jahresüberschuss zunächst zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages (-237.483,32 €) eingesetzt und danach der Ergebnisrücklage (550.865,86 €) zugeführt wird, würde die Ergebnisrücklage nach Ergebnisverwendung einen Betrag in Höhe von 550.865,86 aufweisen. Dies sind 26,72% der Allgemeinen Rücklage.

 


Beschlussvorschlag:

Finanzausschuss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Gemeindevertretung: Der Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.427.697,37 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 788.349,18 € sowie der Lagebericht per 31.12.2020 werden beschlossen. Mit dem vorgenannten Jahresüberschuss ist der vorgetragene Jahresfehlbetrag in Höhe von -237.483,32 € vollständig auszugleichen. Die weiteren 550.865,86 € sind der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Jahresabschluss nebst Lagebericht per 31.12.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Sieverstedt 2020 (875 KB)