Vorlage - 2021/50/078
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Sachverhalt:
Gemäß § 13 Absatz der Satzung der Volkshochschule ist durch die Leitung – unter Mitwirkung des Vorstandes – ein Wirtschaftsplan (Haushalt) mit den zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben zu erstellen. Dieses ist anschließend durch die Gemeinde Tarp zu genehmigen.
In der gemeinsamen Vorstands- und Beiratssitzung am 05.08.2021 ist der Haushalt der VHS für 2022 vorgestellt und einstimmig genehmigt worden.
Der Haushalt gestaltet sich wie folgt:
Ein gemeindlicher Zuschuss für den Betrieb ist nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsentwurf wird genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
keine