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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/50/069  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Tarp zum 31.12.2018 sowie über die Ergebnisverwendung 2018
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
18.08.2021 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
28.10.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarp hat gemäß § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.

 

Das Haushaltsjahr 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 122.792,04 ab. Die Bilanzsumme beträgt 41.090.607,39. Die Gemeinde Tarp verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 20.801.546,53 €.

 

Gemäß § 92 Abs. 5 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 5 Abs. 1 Buchstabe e der Hauptsatzung der Gemeinde Tarp ist geregelt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss der Gemeinde prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 92 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann abweichend davon die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme beträgt 34,80%. Damit darf die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage ausmachen.

 

Per 31.12.2018 beträgt die Ergebnisrücklage 4.603.193,53. Das sind 32,19% der Allgemeinen Rücklage, die 14.300.230,88 aufweist. Somit empfiehlt es sich, die Ergebnisrücklage durch den in 2018 entstandenen Jahresüberschuss aufzufüllen. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

Sofern der in 2018 erwirtschaftete Jahresüberschuss vollständig der Ergebnisrücklage zugeführt wird, würde die Ergebnisrücklage nach Ergebnisverwendung einen Betrag in Höhe von 4.725.985,57 aufweisen. Dies sind 33,05% der Allgemeinen Rücklage.

 


Beschlussvorschlag:

Rechnungsprüfungsausschuss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Gemeindevertretung: Der Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 41.090.607,39 und einem Jahresüberschuss in Höhe von 122.792,04 sowie der Lagebericht per 31.12.2018 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Jahresabschluss nebst Lagebericht per 31.12.2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Tarp 2018 (1078 KB)