Vorlage - 2021/80/005
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Sachverhalt:
Gem. § 76 (4) GO i. V. m. § 14 GkZ sowie § 7 (2) Nr. 6 der Satzung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft entscheidet der Schulverbandsvorsteher über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000,00 €.
Über die Annahme und Vermittlung dieser über 50,00 € hinaus gehenden Beträge erstellt der Schulverbandsvorsteher einen an die Schulverbandsversammlung weiterzuleitenden Bericht.
Anlage/n:
Bericht des Schulverbandsvorsitzenden über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder anderen Zuwendungen von mehr als 50,00 € im Haushaltsjahr 2020