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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/80/001  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft zum 31.12.2018 sowie über die Ergebnisverwendung 2018
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Vorberatung
20.04.2021 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft ungeändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Entscheidung
20.04.2021 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gemäß § 91 Gemeindeordnung (GO) i. V. m. § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) hat der Schulverband zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
 

Das Haushaltsjahr 2018 des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft schließt mit einem Jahresüberschuss von 17.381,35 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 201.942,83 €. Der Schulverband verfügt über ein Eigenkapital von 178.232,71 €.
 

Gemäß § 92 (1) GO prüft der nach der Verbandssatzung für die Prüfung zuständige Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und sowie den Lagebericht. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.


Hiernach legt der Schulverbandsvorsteher gemäß § 92 (3) GO diese Unterlagen der Schulverbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.


Darüber hinaus beschließt die Schulverbandsversammlung über die Verwendung des      Jahresüberschusses i. H. v. 17.381,35 €.


Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines aus Vorjahren vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet werden, sind gemäß § 26 (2) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage darf hierbei nach § 25 (3) GemHVO höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann hiervon abweichend die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen.


Es wird hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses Folgendes empfohlen:


Der Allgemeinen Rücklage werden 12.881,99 € zugeführt. Diese betrüge dann 100.971,42 €, entsprechend 50% der Bilanzsumme.

Der Ergebnisrücklage wird der Restbetrag von 4.499,36 € zugeführt. Diese betrüge dann 77.261,29 € (= 76,52 % der Allgemeinen Rücklage).

 

Die entsprechenden Werte stellen sich nach einer entsprechenden Verbuchung wie folgt dar:

 

Lt.
Jahresabschluss
31.12.2018*

Beschluss
Ergebnisverwendung

Nach
Verwendungsbeschluss**

Allgemeine Rücklage

88.089,43 €

12.881,99 €

100.971,42 €

Ergebnisrücklage

72.761,93 €

  4.499,36 €

  77.261,29 €

 

 

17.381,35 €

 

 

 

 

*vor Ergebnisverwendung
** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2019

 

 

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Beschlussvorschlag:

a) Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Schulverbandsversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit Lagebericht in der vorliegenden Form zu beschließen.

b) Schulverbandsversammlung:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 201.942,83 € und einem Jahresüberschuss von 17.381,35 € sowie der Lagebericht werden beschlossen.


Der Jahresüberschuss wird wie folgt verwendet:

Der Allgemeinen Rücklagen werden 12.881,99 € zugeführt.

Der Ergebnisrücklage werden 4.499,36 € zugeführt.
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2018 und Lagebericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Schulverband S-H 2018 (475 KB)