Vorlage - 2021/50/028
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Sachverhalt:
Der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost hat im Dezember 2020 angefragt, ob in diesem Jahr bis zu vier Blutspendeterminen in der Treenehalle III der Gemeinde Tarp ausgerichtet werden könnten.
Es handelt sich um folgende Termine:
Donnerstag, d. 18. März 2021
Freitag, d. 11. Juni 2021
Freitag, d. 27. August 2021
Freitag, d. 17. Dezember 2021
jeweils in der Zeit von 14:30 bis 20:30 Uhr (einschließlich Auf- und Abbau).
Da der Schulausschuss in den letzten Monaten keine Sitzung abgehalten hat, wurde die Erlaubnis für den ersten Termin in Abstimmung mit dem Bürgermeister bereits Anfang März direkt erteilt. Es müsste nun noch über die weiteren Termine entschieden werden.
Sollte sich die Pandemiesituation entspannen und damit Lockerungen auch für den Ablauf der Spendetermine einhergehen, so würde der DRK-Blutspendedienst wieder die sonst genutzten Räumlichkeiten in der Familienbildungsstelle nutzten.
Des Weiteren bedarf noch einer Entscheidung, ob und ggf. in welcher Höhe der DRK-Blutspendedienst eine Benutzungsgebühr zu entrichten hat. Die Räumlichkeiten der Familienbildungsstelle wurden für diesen Zweck bisher stets kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Nach der bestehenden „Satzung über die außerschulische Nutzung von Schulräumen, Sporthallen und Außensportanlagen sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren“ beträgt die Gebühr für die Sporthalle 20,00 € je Stunde. Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung kann der Schulausschuss in besonders begründeten Einzelfällen entscheiden, das Entgelt zu erhöhen, zu ermäßigen oder zu erlassen.
Für den bereits stattgefundenen Termin wurde vereinbart, zunächst die Entscheidung des Schulausschusses abzuwarten.
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss beschließt, dem DRK-Blutspendedienst die Treenehalle III für die Ausrichtung der geplanten Blutspendetermine in diesem Jahr zur Verfügung zu stellen. Von der Erhebung einer Benutzungsgebühr gemäß Satzung wird abgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Keine