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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/10/006  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht des Amtes Oeversee zum 31.12.2017 sowie über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2017
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Oeversee Vorberatung
01.06.2021 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Oeversee ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss des Amtes Oeversee Entscheidung
08.06.2021 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Oeversee ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Das Amt Oeversee hat gemäß § 18 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 190.582,47ab. Die Bilanzsumme beträgt 15.224.808,58 €. Das Amt Oeversee verfügt zum Bilanzstichtag über kein Eigenkapital. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt  960.774,25 €.

 

Gemäß § 18 AO in Verbindung mit § 92 Abs. 5 GO ist in Ämtern, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss des Amtsausschusses für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 8 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung des Amtes Oeversee ist geregelt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss des Amtes prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Amtsvorsteher den Jahresabschluss und den Lagebericht dem Amtsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 18 AO in Verbindung mit § 92 Abs. 3 GO beschließt der Amtsausschuss über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresfehlbetrages

 

Soweit der Jahresfehlbetrag nicht aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden kann, ist der Jahresfehlbetrag gemäß § 26 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vorzutragen. Das Amt Oeversee verfügt per 31.12.2017 über keine Ergebnisrücklage. Es liegt ein vorgetragener Jahresfehlbetrag in Höhe von 770.191,78 vor. Somit ist der in 2017 entstandene Jahresfehlbetrag vorzutragen. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Rechnungsprüfungsausschuss: Dem Amtsausschuss wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Amtsausschuss: Der Jahresabschluss 2017 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 15.224.808,58und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 190.582,47sowie der Lagebericht per 31.12.2017 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresfehlbetrag ist vorzutragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Amt 2017 (1143 KB)