Vorlage - 2020/50/129
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Sachverhalt:
Für den Schulverband Tarp-Jerrishoe, der mit Ablauf des 31.12.2018 aufgelöst wurde, ist gemäß § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 aufgestellt worden.
Das Haushaltsjahr 2016 des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 34.635,30 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 11.961.725,44 €. Der Schulverband verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 4.130.956,71 €.
Gemäß öffentlich-rechtlichem Vertrag zur Aufhebung des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe wird der vorliegende Jahresabschluss durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Tarp geprüft. Nach Abschluss der Prüfung ist der Jahresabschluss den bisherigen Verbandsgemeinden vorzulegen und durch diese zu beschließen.
Laut § 14 GkZ in Verbindung mit § 95 n Abs. 3 GO haben die bisherigen Verbandsgemeinden über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Jahresfehlbeträge sollen gemäß § 26 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage, die zum Bilanzstichtag 1.033.493,10 € aufweist, ausgeglichen werden.
Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.
Beschlussvorschlag:
Rechnungsprüfungsausschuss: Den bisherigen Verbandsgemeinden wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Gemeindevertretungen der bisherigen Verbandsgemeinden: Der Jahresabschluss des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 11.961.725,44 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 34.635,30 € sowie der Lagebericht per 31.12.2016 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresfehlbetrag soll aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss Schulverband Tarp-Jerrishoe 2016 (518 KB) |