Vorlage - 2020/50/127
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Sachverhalt:
Als vorbereitende Bauleitplanung ist für die Erweiterung des bestehenden Aldi-Marktes die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Fläche wird von einer Mischgebietsausweisung in ein Sondergebiet umgewandelt.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der „Dorfstraße“, östlich der „Klaus-Groth-Straße“, das bestehende Gelände der „ALDI Einkauf GmbH & Co. OHG“ umfassend. Die Gemeinde verfolgt mit der Planung das Ziel, die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Erweiterung des bestehenden Marktes zu schaffen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll die „Ingenieurgesellschaft Nord GmbH“ in Schleswig beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen eines nachmittäglichen / abendlichen Termins erfolgen. Der Termin ist abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersichtsplan Tarp-21-Änd-FP (278 KB) |