Vorlage - 2020/50/122
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Sachverhalt:
Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Leitung der Volkshochschule (VHS) beträgt seit 2011 monatlich 300 €.
In den vergangenen Jahren sind die Entschädigungshöhen für andere ehrenamtliche Tätigkeiten über die Entschädigungsverordnung des Landes (EntSchVO) regelmäßig angepasst worden. Sofern die gemeindlichen Satzungen sich an der Verordnung orientiert haben, erfolgte eine automatische Anpassung. Wo keine automatische Anpassung vorgenommen wurde, weil die Sätze in den Satzungen festgeschrieben sind, erfolgte im Regelfalle eine Beratung im zuständigen Gremium.
Von der Höhe her ist die Entschädigung der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten beim Amt vergleichbar. Nach § 10 Absatz 1 der EntschVO beträgt diese Pauschale seit 31.08.2018 monatlich 355 €. Eine Anlehnung an diese Entschädigungshöhe erscheint angemessen.
Für einen Automatismus müsste in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Tarp die Anpassung in Anlehnung an die Entschädigungsverordnung erfolgen. Dies entspricht den Regelfall und wäre aus Gleichsetzungsgründen zu empfehlen. Als Zeitpunkt der Regelung wird der Monat der Vorsprache der Leiterin der VHS vorgeschlagen, somit am 01.02.2020.
Außerdem entfällt ab 01.01.2021 die Telefonkostenpauschale des Bürgermeisters, da diesem ein Diensthandy zur Verfügung gestellt wird.
Beschlussvorschlag:
Dem 3. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Tarp über die Entschädigung ihrer Ehrenbeamten und ihrer ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) wird gemäß vorgelegtem Entwurf zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.
Anlage/n:
Entwurf 3. Nachtrag zur Entschädigungssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | ENTWURF 3. Nachtrag (69 KB) |