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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/80/007  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über einen 6. Nachtrag zur Satzung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Entscheidung
15.12.2020 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Aufgrund der neuen Landesverordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung vom 1.09.2020 ist § 20 „Veröffentlichungen“ der Verbandssatzung dahingehend zu erweitern, dass die Bekanntmachung von Satzungen durch Bereitstellung auf der Internetseite www.svsieverstedt-havetoft.de unter Angabe des Bereitstellungstages erfolgt.

 

Werden örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen im Internet bereitgestellt, ist in der Hauptsatzung unter Angabe der Bezugsadresse darauf hinzuweisen, dass sich jede Person Satzungen und Veröffentlichungen kostenpflichtig zusenden lassen kann und Textausgaben am Sitz der Behörde zur Mitnahme ausliegen oder bereitgehalten werden.

 

 

Außerdem wurde eine neue Landesverordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung vom 01.10.2020 erlassen. Durch die neue Landesverordnung, welche zum 01.01.2021 in Kraft tritt, werden die Höchstbeträge der Aufwandsentschädigungen sowie das des Sitzungsgeldes erhöht. Insofern kann die Verbandsversammlung nun entscheiden, inwieweit eine Anpassung der in der Verbandssatzung enthaltenen Beträge erfolgen soll.

 

Ein Entwurf des 6. Nachtrags zur Satzung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt den Erlass eines 6. Nachtrags zur Satzung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft mit folgenden Änderungen

 

§ 20 „Veröffentlichungen“ gemäß Entwurf,

 

§ 9 „Ehrenamtliche Tätigkeit“

 

Sitzungsgeld (Abs. 3, 4, 6) =  ______ €

 

Aufwandsentschädigung Verbandsvorsteher (abs. 5)  =  ______ €

 

Aufwandsentschädigung Vertreter/Verbandsvorsteher =  ______ €

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Mittel sind im Haushalt bereitzustellen.

 

 

 

 

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Anlage/n:

Satzungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 6. Nachtrag Verbandssatzung (131 KB)