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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/50/109  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die Wasserversorgung der Gemeinde Tarp (Abgaben- und Kostenerstattungssatzung Wasserversorgung - AKSW)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
09.11.2020 
Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Zentralausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
26.11.2020 
Sitzung des Zentralausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
15.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die TREUKOM GmbH empfiehlt der Gemeinde Tarp, die Gebühren für die Wasserversorgung mit Wirkung zum 01.01.2021 zu erhöhen. Dementsprechend ist § 24 Abgaben- und Kostenerstattungssatzung Wasserversorgung - AKSW zu ändern.

 

Alternative 1: Erhöhung der verbrauchsabhängigen Gebühr für die Wasserversorgung mit Wirkung zum 01.01.2021 von derzeit 0,95 €/m³ (netto) auf 1,07 €/m³ (netto)

 

Alternative 2: Erhöhung der monatlichen Grundgebühren für die Wasserversorgung mit Wirkung zum 01.01.2021 gemäß unten stehender Tabelle und Erhöhung der verbrauchsabhängigen Gebühr für die Wasserversorgung von derzeit 0,95 €/m³ (netto) auf 1,03 €/m³ (netto)

 

Zählergröße Qn/Q3

bisher

neu

2,5 =  2,5 - 4

1,50 €

2,00 €

6,0 = 10

3,60 €

4,80 €

10,0 = 16

6,00 €

8,00 €

15,0 = 25

9,00 €

12,00 €

40,0 = 63

24,00 €

32,00 €

60,0 = 100

36,00 €

48,00 €

150,0 = 250

90,00 €

120,00 €

 

bei Verbundzählern und elektronischen Zählern:

 

Zählergröße Qn/Q3

bisher

neu

15,0 = 25

19,13

25,50 €

40,0 = 63

51,00 €

68,00 €

60,0 = 100

76,50 €

102,00 €

150,0 = 250

192,00 €

256,00 €

 

 

Zu beiden Alternativen sind Entwurfsfassungen eines 2. Nachtrags zur Abgaben- und Kostenerstattungssatzung Wasserversorgung – AKSW als Anlagen beigefügt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung der Gebühren für die Wasserversorgung zum 01.01.2021 gemäß Alternative … . Die entsprechende 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die Wasserversorgung der Gemeinde Tarp (Abgaben- und Kostenerstattungssatzung Wasserversorgung - AKSW) wird beschlossen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

2. Nachtrag zur Abgaben- und Kostenerstattungssatzung Wasserversorgung – AKSW zu beiden Alternativen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 2. Nachtrag AKSW Alternative 1 (16 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf 2. Nachtrag AKSW Alternative 2 (18 KB)