Vorlage - 2020/50/106
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Sachverhalt:
Die Firma Gekom GmbH hat für das Jahr 2019 eine Nachkalkulation der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Tarp durchgeführt.
Bei der Schmutzwasserbeseitigung hat sich in 2019 eine Gebührenüberdeckung in Höhe von 133.463,44 € ergeben. Mit Berücksichtigung der im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse für 2015 und 2016 durchgeführten Korrekturen ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 89.126,93 €.
Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ist in 2019 eine Gebührenüberdeckung in Höhe von 5.396,08 € entstanden. Mit Berücksichtigung der im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse für 2015 und 2016 durchgeführten Korrekturen ergibt sich eine Unterdeckung in Höhe von 4.719,84 €.
Bei den in der beigefügten Anlage ausgewiesenen kumulierten Überdeckungen für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 784.003,82 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 84.502,43 € handelt es sich um vorläufige Werte. Infolge der Jahresabschlussarbeiten für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 können noch Veränderungen eintreten.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) ist eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebene Kostenüber- oder –unterdeckung innerhalb der auf die Feststellung der Über- oder Unterdeckung folgenden drei Jahre auszugleichen.
Mit Auflösung der vorhandenen Überdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung ergibt für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023 eine notwendige Gebühr in Höhe von 2,24 €/m³. Seit dem 01.01.2018 beträgt die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung 2,66 €/m³.
Mit Auflösung der vorhandenen Überdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung ergibt für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023 eine notwendige Gebühr in Höhe von 9,99 € je angefangene 50 m² angeschlossene, bebaute und befestigte Fläche. Seit dem 01.01.2018 beträgt die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung 9,00 € je angefangene je angefangene 50 m² angeschlossene, bebaute und befestigte Fläche.
Ein Auszug aus der Nachkalkulation 2019 und der Vorkalkulation 2021 bis 2023 ist in der Anlage beigefügt.
Anlage/n:
Auszug aus der Nachkalkulation 2019 / Vorkalkulation 2021 bis 2023
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kalkulation Gekom Abwasser Tarp (296 KB) |