Vorlage - 2020/50/095
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Sachverhalt:
Aufgrund der Kita-Reform sollte für den Übergangszeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2024 eine neue Vereinbarung auf Grundlage von § 57 Abs. 2 Nr. 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) über die Finanzierung der Ev. Kindertagesstätten in Tarp mit dem Träger geschlossen werden. Der Entwurf wurde vom Träger anhand einer Vorlage des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages erstellt.
Beschlussvorschlag:
Die vorliegende Vereinbarung wird für den oben genannten Übergangszeitraum angenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Vereinbarung wird das bisherige Prinzip der Fehlbedarfsfinanzierung durch die Gemeinde Tarp gegenüber dem Kindertagesstättenwerk bis zum 31.12.2024 fortgesetzt.
Anlage/n:
Finanzierungsvereinbarung Ev. Kitas Tarp Entwurf (nichtöffentliche Anlage)