Vorlage - 2020/40/017
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Sachverhalt:
Mit der KiTa-Reform ist im ursprünglich neuen Gesetz zum 01.08.2020 neben der Festlegung verschiedenster Qualitätsstandards auch der Beitragsdeckel für Eltern vorgesehen. Trotz Verschiebung der KiTa-Reform ist die Einführung des Beitragsdeckels bereits zum 01.08.2020 in der zwischengesetzlichen Lösung (Umsetzung KiTa-Reform ab 01.01.2021) enthalten.
Hiernach dürfen die Elternbeiträge folgende Höhen nicht übersteigen:
U3 Kinder – 7,21 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde
Ü3 Kinder – 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde
Rechnerisch ergeben sich hieraus für 5 Betreuungsstunden täglich (25 Std. wöchentlich) folgende Monatsbeträge:
U3 Kinder - 180,25 €
Ü3 Kinder – 141,50 €
Für 8 Betreuungsstunden täglich (40 Std. wöchentlich) wären es dann:
U3 Kinder – 288,40 €
Ü3 Kinder – 226,40 €
Sofern der Beitrag in einer Kindertagesstätten in der Vergangenheit höher gelegen hätte als die genannten, hätte eine Reduzierung (mind. auf den Deckel) erfolgen müssen.
Ein geringerer Beitrag ist natürlich möglich, wobei die fehlenden Einnahmen durch den Träger gedeckt werden müsste. Aufgrund der noch bestehenden Defizitfinanzierung durch die Kommunen also letztlich durch die gemeindlichen Haushalte.
Da die genauen Auswirkungen der KiTa-Reform noch nicht bekannt sind, sollte die Beteiligung der Eltern in dem maximal zulässigen Höchstsatz des Gesetzes erfolgen. Dieses entspricht letztlich den kommunalen Forderungen der Drittellösung für die Kostenbeteiligung bei Kindergärten (1/3 Land; 1/3 Kommunen, 1/3 Eltern).
In den Umlandgemeinden ist diese Anpassung bereits zum 01.08.2020 erfolgt. Eine Anpassung in der ADS-KiTa Havetoft ist zum 01.01.2021 mit der Umsetzung der Gesamtreform vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Anhebung der Elternbeiträge auf den gesetzlich zulässigen Höchstwert zum 01.01.2021 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
keine