Vorlage - 2020/50/073
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Sachverhalt:
Auf der letzten Gesellschafterversammlung der ETS wurde die Frage über den weiteren Betrieb der Ladesäulen auf dem Mühlenhof nach Ablauf des Förderzeitraumes (31.12.2020) aufgeworfen.
Die Säulen sind nicht geeicht, so dass eine Inrechnungstellung gegenüber dem Nutzer derzeit nicht erfolgen kann. Eine Umrüstung ist zu kostenintensiv, so dass nur ein weiterer Betrieb über die kostenlose Zurverfügungstellung des Stromes im Raum steht. Alternativ könnten die Säulen gesperrt und nur selbst genutzt werden (über einen Schlüssel oder ähnliches).
Aufgrund der Kostenentwicklung kann abgeleitet werden, dass die Steigerungen der Stromkosten im Bereich des Mühlenhofs aus der Inanspruchnahme der Säule resultieren.
Ein weiteres „Sponsoring“ durch die Gemeinde erscheint aufgrund der bisher installierten und zukünftig hinzukommenden Ladesäulen nicht geboten. Die am Bahnhof errichteten Ladesäulen sind von Beginn an für den Nutzer kostenpflichtig. Die Ladesäulen an der Tourist-Info sind vom gleichen Anbieter und können nach Ende des Förderzeitraumes unkompliziert umgestellt werden, um anschließend kostenpflichtig weiter genutzt zu werden.
Es sollte daher als weitere Möglichkeit in Betracht gezogen werden, die vorhandenen Ladesäulen abzubauen und die gleichen Ladeboxen, die bereits am Bahnhof und an der Tourist-Info verbaut sind, zu errichten. So muss zum einen nicht auf den Standort verzichtet werden und zum anderen wird ein einheitliches Bezahlen des Ladevorganges im ganzen Ort sicher gestellt.
Die Gemeinde hat nun zu beraten und zu beschließen, wie weiter verfahren werden soll.
Beschlussvorschlag:
Der Zentralausschuss beschließt das folgende Vorgehen:
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Haushalt 2021 zu berücksichtigen
Anlage/n:
Kostenübersicht Stromverbrauch
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stromverbrauch Mühlenhof (60 KB) |