Vorlage - 2020/50/071
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Sachverhalt:
Für die Erschließung der im B-Plan vorgesehenen Stichstraße zur Verbindung von Ferdinand-Porsche-Ring und Graf-Zeppelin-Straße, wurde für den Kanal- und Straßenbau eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
Die Submission hat am 02.06.2020 stattgefunden, 6 Angebote sind eingegangen, 6 Angebote sind gültig.
Bezüglich des Anbieters, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und demnach den Auftrag erhalten müsste, ergeben sich jedoch einige Bedenken bzw. Nachfragen.
Nach einer ersten Einschätzung könnte hier eine unzulässige Mischkalkulation vorliegen. Es ist zunächst ein Gespräch mit der Firma vorzunehmen. Wenn die Befürchtung nicht im Gespräch ausgeräumt werden kann, werden bei einer Auftragserteilung hohe Risiken für die Gemeinde gesehen.
Nach der momentanen Einschätzung kann diese Firma den Auftrag nicht erhalten, der zweitplatzierte käme dann zum Zuge.
Die Auftragsvergabe soll jedoch nach der erfolgten Klärung schnellstmöglich erfolgen.
Dem Bürgermeister sollte daher die Ermächtigung erteilt werden, nach erfolgter Klärung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für den Kanal- und Straßenbau an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2020 bereits berücksichtigt
Anlage/n: