Vorlage - 2020/10/005
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein entscheidet der Amtsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Im Zeitraum 01.01.2020-31.03.2020 wurden dem Amt Oeversee insgesamt 706,45 € zugewendet.
Über die Annahme dieser zugewendeten Beträge ist vom Amtsausschuss zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Spenden i. H. v. 706,45 € werden angenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
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