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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/50/055  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 26 "Parkplatz Industriestraße" der Gemeinde Tarp;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
09.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Bauausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarp beabsichtigt mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 26 die Schaffung dringend benötigter Parkplatzflächen für Lkws zu ermöglichen. Daher wurde die Aufstellung der 19. Änderung des F-Planes und parallel die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 eingeleitet. In der Zeit vom 16.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 hat der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Parkplatz Industriestraße“ öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 26 "Parkplatz Industriestraße" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist den Abwägungstabellen zu entnehmen.

 

Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 26 "Parkplatz Industriestraße" für das Gebiet nördlich der Versorgungsanlage der Stadtwerke Flensburg, südlich der Landesstraße L15 sowie westlich der Industriestraße auf den Flurstücken 19/6, 31/3 und 30/2 der Flur 007 der Gemarkung Tarp, auf einer Fläche von rund 1 ha, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Bebauungsplan Nr. 26 „Parkplatz Industriestraße“

Begründung zum B-Plan

Abwägungstabellen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bebauungsplan Nr. 26 (629 KB)      
Anlage 2 2 B26_Begründung_Satzungsbeschluss (757 KB)      
Anlage 3 3 B26_Abwägung frühzeitige Beteiligung (127 KB)      
Anlage 4 4 B26_Abwägung Beteiligung 3(2) und 4(2) (112 KB)