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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/25/013  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 26 "Rodelbarg" der Gemeinde Oeversee;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
26.03.2020 
ABSAGE - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee      
12.05.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung

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Sachverhalt:

In der Zeit vom 16.12.2019 bis zum 31.01.2020 hat der Entwurf des oben genannten Bauleitplanes öffentlich ausgelegen. Mit diesem Verfahren geht die Aufhebung des alten, fehlerhaften Nummernplanes, der sich mit dem Plangebiet deckt, einher. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden und der Landesplanung wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 26 "Rodelbarg" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 26 "Rodelbarg" für das Gebiet der Straße „Rodelbarg“, nördlich der Straße Bäckerberg und westlich der Straße „Stapelholmer Weg“, in der Gemeinde Oeversee, auf einer Fläche von ca. 1,34 ha, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Bebauungsplan Nr. 26

Begründung zum B-Plan

Abwägungstabellen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bebauungsplan Nr. 26 (852 KB)      
Anlage 2 2 B26_Begründung_Satzungsbeschluss (682 KB)      
Anlage 3 3 B26_Aufhebung_B4_Abwägung frühzeitige Beteiligung (95 KB)      
Anlage 4 4 B26_Aufhebung_B4_Abwägung Beteiligung 3(2) und 4(2) (98 KB)