Vorlage - 2020/40/006
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Sieverstedt entscheidet der Bürgermeister über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro. Im Haushaltsjahr 2019 wurden der Gemeinde insgesamt Beträge in Höhe von 2.730,00 € zugewendet.
Über die Annahme und Vermittlung dieser Beträge, die über 50 Euro hinausgehen, erstellt der Bürgermeister jährlich einen Bericht. In welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen der Gemeindevertretung zu.
Anlage/n:
Bericht des Bürgermeisters über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Haushaltsjahr 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht des Bürgermeisters über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Haushaltsjahr 2019 (116 KB) |