Vorlage - 2020/25/011
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Sachverhalt:
Gemäß § 95d (1) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Der Höchstbetrag für diese Aufwendungen und Auszahlungen beträgt nach § 4 der Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Oeversee 10.000 Euro.
Im 1. Halbjahr 2019 sind keine zu berichteneden Aufwendungen und Auszahlungen geleistet worden.
Die in der Zeit vom 01.07.2019 bis 31.12.2019 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind der Anlage zu entnehmen
Anlage/n:
Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2019 (75 KB) |