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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/40/005  

Betreff: Jahresabschluss zum 31.12.2018 und Lagebericht
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sieverstedt Vorberatung
05.03.2020 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Entscheidung
18.03.2020 
ABSAGE - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt      
27.05.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gemäß § 95m GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Das Haushaltsjahr 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss von 79.476,00 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 8.521.251,27 €. Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 3.397.247,45 €.

 

Gemäß § 95n Abs. 3 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Nach der Hauptsatzung ist dieses der Finanzausschuss.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Gemäß § 95n Abs. 3 GO legt der Bürgermeister nach dieser Prüfung diese Unterlagen der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresüberschusses i. H. v. 79.476,00 €.

 

Bei Vorliegen eines vorgetragenen Jahresfehlbetrags sind gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO Jahresüberschüsse zum Ausgleich dieses Fehlbetrags zu verwenden. Der vorgetragene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 400.834,13 €. Somit ist der Jahresüberschuss des Jahres 2018 in voller Höhe zur Reduzierung des o. g. Fehlbetrages heranzuziehen.


 

Die Beträge stellen sich nach einer entsprechenden Verwendungsbuchung wie folgt dar:

 

 

Lt. Jahresabschluss

31.12.2018*

Beschluss

Ergebnis-verwendung

 

Nach Verwendungs-

beschluss**

Vorgetragener Jahresfehlbetrag

-400.834,13 €

79.476,00 €

 

321.358,13 €

Ergebnisrücklage

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

Allgemeine Rücklage

2.061.454,90 €

0,00 €

 

2.061.454,90 €

 

 

79.476,00 €

 

 

*  vor Ergebnisverwendung

** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2019

 

 

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Beschlussvorschlag:

a) Finanzausschuss:

Der Gemeindevertretung wird  empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2018 sowie den Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

b) Gemeindevertretung:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 8.521.251,27 € und einem Jahresüberschuss von 79.476,00 € sowie der Lagebericht werden beschlossen.

 

Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2018 und Lagebericht (wird nachgereicht)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5 Nachsendung Anlage 2018 JA SIEV final gezU (1153 KB)