Vorlage - 2020/50/006
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter hatten auf Basis der Höhe der bis dahin angefallenen Ausgaben für die Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes im Geltungsbereich der 3. und 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ bereits auf einer der vergangenen Gemeindevertretersitzungen über den Grundstückskaufpreis für diese Fläche beraten.
Es wurde nun eine zusätzliche Verbindungsstraße von der Graf-Zeppelin-Straße bis zum Wendehammer des Ferdinand-Porsche-Rings erschlossen. Der Wendehammer wird zurück gebaut.
Nunmehr sind sämtliche Kosten bekannt, die für die Gewerbegebietserweiterung angefallen sind. Als Anlage sind nun die Ablösebestimmungen für die Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes angefügt.
Als Ablösebetrag für den Erschließungsbeitrag ergibt sich ein Betrag i. H. v. 22,45 €/ m², als Ablösebetrag für den Abwasseranschlussbeitrag 2,47 €/ m² und als Ablösebetrag für den Wasseranschlussbeitrag 1,07 €/ m². Als Ablösebetrag für den Erwerb des Netto-Baulandes ergibt sich ein Preis von 11,50 €/ m².
Die Gesamtsumme des Kaufpreises für die Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes Nord beträgt somit 37,50 €/ m².
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ablösebestimmungen für die 3. und 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ gemäß der Anlage.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Ablösebestimmungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ablösebestimmungen B15_4.Aen Gemeindevorlage (122 KB) |