Vorlage - 2020/40/001
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Sachverhalt:
Gemäß § 95m GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss von 281.278,40 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 8.456.939,47 €. Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 3.317.771,45 €.
Gemäß § 95n Abs. 3 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zuständig. Nach der Hauptsatzung ist dieses der Finanzausschuss.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Gemäß § 95n Abs. 3 GO legt der Bürgermeister nach dieser Prüfung diese Unterlagen der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresüberschusses i. H. v. 281.278,40 €.
Bei Vorliegen eines vorgetragenen Fehlbetrags sind gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO Jahresüberschüsse zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden. Der vorgetragene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 682.112,53 €. Somit ist der Jahresüberschuss 2017 in voller Höhe zur Reduzierung des o. g. Fehlbetrages heranzuziehen.
Die Beträge stellen sich nach einer entsprechenden Verwendungsbuchung wie folgt dar:
| Lt. Jahresabschluss | Beschluss Ergebnis-verwendung |
| Nach Verwendungs- beschluss** |
Vorgetragener Jahresfehlbetrag | -682.112,53 € | 281.278,40 € |
| -400.834,13 € |
Ergebnisrücklage | 0,00 € | 0,00 € |
| 0,00 € |
Allgemeine Rücklage | 2.061.454,90 € | 0,00 € |
| 2.061.454,90 € |
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| 281.278,40 € |
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* vor Ergebnisverwendung
** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2018
Beschlussvorschlag:
a) Finanzausschuss
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2017 sowie den Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
b) Gemeindevertretung
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 8.456.939,47 € und einem Jahresüberschuss von 281.278,40 € sowie der Lagebericht werden beschlossen.
Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss zum 31.12.2017 und Lagebericht (934 KB) |