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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/40/029  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Pauschalen für den/die Bürgermeister/in sowie den 4. Nachtrag der Entschädigungssatzung der Gemeinde Sieverstedt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Entscheidung
04.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Satzung der Gemeinde Sieverstedt über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich Tätigen ist seit 10 Jahren nicht betrachtet worden. Die erfolgten Nachträge zur Satzung betreffen ausnahmslos die Zahlungen an die Funktionsträger der Feuerwehren.

 

Aus dem Ehrenamt heraus und in den Bemerkungen aus dem Gemeindeprüfungsbericht sind folgende Punkte zu diskutieren:

 

  • Pauschalen für Reisekosten, Telefonkosten und Dienstzimmerentschädigung (§ 2 Absatz 1)

 

Die Zahlung bzw. Nichtzahlung von Pauschalen ist rechtlich einwandfrei und nicht zu beanstanden. Wenn Pauschalen gezahlt werden sollen, so müssen diese allerdings nachvollziehbar sein.

 

Aufgrund des Alters der hinterlegten Beträge zu den einzelnen Pauschalen und zur Erreichung einer größeren Transparenz ist es erforderlich, diese insgesamt zu überprüfen. Im Rahmen einer derartigen Überprüfung sollte der Aufwand anhand von Erfahrungswerten ermittelt werden.

 

Die angeregte Überprüfung der Pauschalen dient lediglich der Schaffung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit und ist nicht zwingend auf eine Reduzierung bzw. einen Wegfall einer Pauschale gerichtet. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Pauschalen sogar zu erhöhen sind.

 

Dienstzimmerentschädigung (anteilige Mietkosten, Reinigung, Strom,…)

Der Betrag von 15,00 € monatlich wird einem annähernden Ersatz für eine allgemeine Nutzung von Räumen natürlich nicht gerecht. Eine Berücksichtigung u. a. als Ersatz für Strom- und Heizaufwand, Abnutzung, etc., erscheint sachgerecht. Die Pauschale entspricht im vorliegenden Fall also eher einem allgemeinen Anerkenntnis. Eine detaillierte Berechnung kann nicht vorgenommen werden, da keine grds. Angaben zu der Nutzung (Raumgrößen o. ä.) vorliegen.

 

 

Reisekostenpauschale

Die Pauschale entspricht (unter Berücksichtigung einer 30 Ct./km Erstattung nach Bundesreisekostenrecht) einem monatlichen Aufwand von 160 km. Ein genauerer Nachweis müsste bei Bedarf per Fahrtenbuch gemacht werden. Sofern Mehrkilometer geleistet werden, müsste ein Ersatz per Fahrtenbuch beantragt werden.

 

Telefonkostenpauschale

Die Pauschale für Telefonkosten (damals Anschluss und Kosten pro Anrufe) ist aufgrund heutigerer Flatrates sicherlich im Grundsatz anders zu bewerten.

Heute haben viele – neben einem eventuellen Festnetzanschluss – auch ein mobiles Kommunikationsmittel. Daneben ist die Kommunikation und Nutzung über das Internet erforderlich. Alles in allem sind bei heutigem Nutzungsverhalten und Telefontarifen (sowohl Festnetz als auch mobil) 25,00 € monatlich als angemessen zu betrachten.

 

  • Die Aufwandsentschädigung für die Stellvertretung des Bürgermeisters liegt mit 25,00 €/Tag bei 71% (bezugnehmend auf die aktuelle Entschädigungshöhe für den Bürgermeister) und entspricht damit insgesamt dem Abstandsgebot.

 

  • Die Sitzungsgelder sind im Dezember 2003 aufgrund der angespannten Haushaltslage auf 20,00 € / Sitzung reduziert worden. Laut aktueller Entschädigungsverordnung ist als Höchstbetrag 33,00 € /Sitzung möglich. Aufgrund des gestiegenen Aufwandes für die ehrenamtlich Tätigen zur Sitzungsvorbereitung und auch des Umfanges der Information ist eine Anpassung zu diskutieren.

Mit der Erhöhung ist auch die Hoffnung verbunden, dass viele Mitglieder dieses zum Anlass nehmen, Unterlagen nur noch in digitaler Form zu erhalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Auszahlung der Aufwandsentschädigungen in 2018 (2.960 €)

  • Bei einer Erhöhung auf 25 € / Sitzung = + 25%
  • Bei einer Erhöhung auf 30 € / Sitzung = + 50%

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Pauschalen sind angemessen und bleiben unverändert.

 

Das Sitzungsgeld wird ab dem Jahr 2020 um 5,00 € angehoben. Die Nachtragssatzung wird beschlossen, ist auszufertigen und bekannt zu machen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ab dem Haushalt 2020 einzuplanen

 

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Anlage/n:

4. Nachtrag zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Sieverstedt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4. Nachtrag zur Entschädigungssatzung (67 KB)