Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/40/028  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Reeshoe"
hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Entscheidung
04.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, die als Spielplatz ausgewiesene Fläche im Nord-Osten des Plangebietes in ein Wohnbau Grundstück zu ändern und somit eine Bebauung mit einem Wohngebäude zu ermöglichen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Reeshoe“ für das Gebiet der Straße „Reeshoe“, östlich der Straße K44 Flensburger Straßeund südlich der Süderstraße, auf einer Fläche von ca. 0,09 ha, am südlichen Rand des Ortsteiles Süderschmedeby der Gemeinde Sieverstedt, innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 „Reeshoe“.

 

  1. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 verfolgt die Gemeinde Sieverstedt das Ziel, die als Spielplatz ausgewiesene Fläche im Nord-Osten des Plangebietes in ein Wohnbaugrundstück umzuwandeln.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 wird gemäß § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

 

  1. Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

  1. Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

  1. Der vorliegende Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Reeshoe“ der Gemeinde Sieverstedt wird gebilligt.

 

  1.    Der vorliegende Planentwurf ist Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

  1.    Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sieverstedt-2-Änd-BPL-3-Bekanntmachung (128 KB)