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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/80/014  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Erlass eines 5. Nachtrages zur Satzung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Entscheidung
10.12.2019 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

In § 7 Abs. 2 der Verbandssatzung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft ist geregelt, bis zu welchen Wertgrenzen der Schulverbandsvorsteher u.a. Verträge abschließen und Aufträge erteilen darf. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass insbesondere bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenze von 2.500 € recht niedrig ist. Somit müsste derzeit die Verbandsversammlung immer dann einberufen werden, wenn eine Auftragsvergabe mit einer Auftragssumme von mehr als 2.500 € bevorsteht. Dieses gilt auch für Investitionen, die bereits im Haushalt des Schulverbandes eingeplant sind.

 

Es besteht die Möglichkeit, die Wertgrenzen im Rahmen einer 5. Nachtragssatzung zur Verbandsatzung zu erhöhen, damit der Schulverbandsvorsteher eigenständig auch Aufträge mit einer höheren Auftragssumme erteilen darf.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Schulverbandsversammlung beschließt den Erlass eines 5. Nachtrages zur Satzung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft. In § 7 Abs. 2 der Satzung werden folgende Wertgrenzen neu festgesetzt:

 

Pkt. 4 Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der jährliche Mietzins ___________ € nicht übersteigt.

 

Pkt. 8 Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von ___________ €.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlage/n:

Satzungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 5. Nachtrag zur Verbandssatzung (163 KB)