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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/80/009  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2015 und den Lagebericht sowie über die Ergebnisverwendung 2015
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/80/008
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Entscheidung
10.12.2019 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gemäß § 95m GO i. V. m. § 14 GkZ hat der Schulverband zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Das Haushaltsjahr 2015 des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft schließt mit einem Jahresüberschuss von 29.708,23 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 146.059,25 €. Der Schulverband verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 130.602,12 €

 

Gemäß § 95n (5) GO prüft der nach der Verbandssatzung für die Prüfung zuständige Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und sowie den Lagebericht.

 

Hiernach legt der Schulverbandsvorsteher gemäß § 95n (3) GO diese Unterlagen der  Schulverbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Darüber hinaus beschließt die Schulverbandsversammlung über die Verwendung des Jahresüberschusses i. H. v. 29.708,23 €.

 

Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines aus Vorjahren vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet werden, sind gemäß § 26 (2) GemHVO der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage darf hierbei nach § 25 (3) GemHVO höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann hiervon abweichend die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Im Hinblick auf eine ausreichende Eigenkapitalausstattung des Schulverbandes wird empfohlen, im Rahmen der Ergebnisverwendung der Allgemeinen Rücklage einen Betrag von 9.266,35 € zuzuführen, so dass diese 73.029,63 €, entsprechend 50% der Bilanzsumme, betrüge. Der Restbetrag von 20.441,88 € wäre der Ergebnisrücklage zuzuführen. Diese betrüge dann 57.572,49 € (=78,83% der Allgemeinen Rücklage) .

 

Die entsprechenden Werte stellen sich nach einer entsprechenden Verbuchung wie folgt dar:

 

 

Lt. Jahresabschluss

31.12.2015*

Beschluss

Ergebnis-

verwendung

Nach

Verwendungs-

Beschluss**

Allgemeine Rücklage

63.763,28 €

9.266,35 €

73.029,63 €

Ergebnisrücklage

37.130,61 €

20.441,88

57.572,49

 

 

29.708,23

 

*  vor Ergebnisverwendung

** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2016

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 146.059,25 € und einem Jahresüberschuss von 29.708,23 € sowie der Lagebericht werden beschlossen.

 

Der Jahresüberschuss wird in Höhe von 9.266,35 € der Allgemeinen Rücklage und in Höhe von 20.441,88 € der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

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Anlage/n:

Siehe Vorlage 2019/80/008

 

Stammbaum:
2019/80/008   Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes   Fachbereich II - Finanzen   Beschlussvorlage
2019/80/009   Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2015 und den Lagebericht sowie über die Ergebnisverwendung 2015   Fachbereich II - Finanzen   Beschlussvorlage