Vorlage - 2019/80/008
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Sachverhalt:
Gemäß § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) i. V. m. § 95m der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der Schulverband zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Das Haushaltsjahr 2015 des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft schließt mit einem Jahresüberschuss von 29.708,23 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 146.059,25 €. Der Schulverband verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 130.602,12 €
Gemäß § 95n (5) GO prüft der nach der Verbandssatzung für die Prüfung zuständige Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und sowie den Lagebericht.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Hiernach erfolgt gemäß § 95n (3) GO die Vorlage durch den Schulverbandsvorsteher an die Schulverbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag:
Der Schulverbandsversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2015 und den Lagebericht in der vorliegenden Form zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss zum 31.12.2015 und Lagebericht (517 KB) |
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