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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/50/115  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die zulässige Anzahl von Wohneinheiten der nördlichen Grundstücke im Libellenring (4. Änderung Bebauungsplan Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp; 5. Bauabschnitt)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
18.11.2019 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung

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Sachverhalt:

Über die Ausnutzungsmöglichkeiten der nördlichen Grundstücke Schellenpark (5. Bauabschnitt) wurde im Bauausschuss am 06.05.2019, im Zentralausschuss am 15.05.2019 und 13.06.2019 sowie in der Gemeindevertretersitzung am 19.09.2019 diskutiert.

 

 

Hierbei wurde letztlich die zunächst im Bauausschuss vorstellbare Ausweitung der Ausnutzung immer weiter ausgestaltet (der Investorensicht folgend), ohne dass dieses in den Fachausschuss - zur Betrachtung aus planerischer Sicht - zurückgespiegelt wurde.

Eine Beratung unter Berücksichtigung aller Facetten erfolgte nicht, so dass eine erneute Diskussion und Empfehlung für die Gemeindevertretung - unabhängig einer konkreten Investorenvorstellung – für die gemeindeeigenen Grundstücke angeregt wurde.

 

Unter Berücksichtigung des erfolgten Diskussionsprozesses in den obigen Sitzungen ist insofern zu diskutieren, ob eine Änderung des Bebauungsplanes für die 4 betroffenen Grundstücke durchgeführt werden soll.

 

Mögliche Varianten:

 

I)        Beibehaltung der bisherigen Festsetzungen

II)      Erhöhung der Anzahl der Wohnungseinheiten bei Beibehaltung der übrigen Festsetzungen

III)    Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten und Erhöhung der zulässigen Geschossanzahl auf den östlichen Grundstücken auf 2 Vollgeschosse bei Beibehaltung der übrigen Festsetzungen

 

Unter Berücksichtigung des Grundzieles (vgl. hierzu Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ der Gemeinde Tarp) „Schaffung von kleinteiligen Wohnraum wäre Variante III) zu wählen. Aufgrund des Diskussionsprozesses und Beachtung der „weichen“ Faktoren wäre ggf. ein Mittelweg zu wählen, welcher einerseits den Zielen und Bedürfnissen des Ortes und andererseits den Anliegern in der Abwägung gerecht werden könnte:

 

      bei den Bauplätzen im Westen eine Verdopplung der Anzahl der Einheiten (also insgesamt 24). Das Verhältnis von der Grundstücksgröße, der möglichen zweigeschossigen Bauweise und damit zu der Ausnutzung im Verhältnis der östlich eingeschossigen Bauweise erscheint vertretbar.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Erhöhung der Anzahl der möglichen Wohneinheiten auf den Grundstücken 168 und 169 wird von 6 auf 12 je Grundstücksfläche erhöht.

 

Die Planungsänderung ist durchzuführen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes. Mittel aus dem Produkt „räumliche Planung und Entwicklung“ sind vorhanden.

 

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Anlage/n:

keine