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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/25/044  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2017 sowie den Lagebericht
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/25/042
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
26.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gemäß § 95m GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Das Haushaltsjahr 2017 der Gemeinde Oeversee schließt mit einem Jahresüberschuss von 436.060,32 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 12.963.655,82 €. Die Gemeinde verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 5.868.240,94 €

 

Gemäß § 95n (5) GO prüft der nach der Hauptsatzung für die Prüfung zuständige Finanzausschuss den Jahresabschluss und sowie den Lagebericht.

 

Nach erfolgter Prüfung legt der Bürgermeister gemäß § 95n (3) GO den Jahresabschluss der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresüberschusses i. H. v. 436.060,32 €.

 

Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines aus Vorjahren vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet werden, sind gemäß § 26 (2) GemHVO der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage darf hierbei nach § 25 (3) GemHVO höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann hiervon abweichend die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag liegt nicht vor. Die Ergebnisrücklage beträgt 329.170,99 €, entsprechend 6,45% der Allgemeinen Rücklage. Um das Soll von 10% zu erreichen, empfiehlt es sich, die Ergebnisrücklage höchstmöglich (um 436.060,32 €) aufzufüllen.


 

Die Werte stellen sich nach einer entsprechenden Verbuchung wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

Lt.

Jahresabschluss

31.12.2017*

Beschluss

Ergebnis-

verwendung

Nach

Verwendungs-beschluss**

Vorgetragener Jahresfehlbetrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnisrücklage

329.170,99 €

436.060,32 €

765.231,31 €

Allgemeine Rücklage

5.103.009,63 €

0,00 €

5.103.009,63 €

 

 

436.060,32 €

 

*  vor Ergebnisverwendung

** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2018

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 12.963.655,82 € und einem Jahresüberschuss von 436.060,32 € sowie der Lagebericht werden beschlossen.

 

Ergänzung vom 23.09.2019:

Der Jahresüberschuss von 436.060,32 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

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Anlage/n:

Siehe Vorlage 2019/25/042

 

Stammbaum:
2019/25/042   Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichts   Fachbereich II - Finanzen   Beschlussvorlage
2019/25/044   Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2017 sowie den Lagebericht   Fachbereich II - Finanzen   Beschlussvorlage