Vorlage - 2019/50/099
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Sachverhalt:
Gemäß § 95d (1) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Der Höchstbetrag für diese Aufwendungen und Auszahlungen beträgt nach § 4 der Haushaltsatzung 2019 der Gemeinde Tarp 10.000 Euro.
Die in der Zeit vom 01.01.2019 bis 30.06.2019 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind der Anlage zu entnehmen.
Anlage/n:
Übersicht über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2019 (69 KB) |