Vorlage - 2019/50/095
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Sachverhalt:
Ende 2021 beabsichtigt die Deutsche Bahn im Rahmen des Lärmschutzprogramms mit dem Bau einer Lärmschutzwand in Tarp zu beginnen.
Die Lärmschutzwand auf der bahnrechtlichen (östlichen) Seite erreicht eine Höhe von 3,00 m über Schienenoberkante, sie beginnt bei der bahnseitigen Bebauung am Stapelholmer Weg und endet kurz vor Beginn des Bahnsteigs. Die Bahn möchte nun die konkrete Farbe der Wandelemente mit der Gemeinde abstimmen. Zur Farbgestaltung beachtet die Bahn die Vorstellungen der Gemeinde im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Dabei sind folgende Aussagen zu berücksichtigen:
Die Betonsockel (in der Regel bis Schienenoberkante) verbleiben in natürlicher Farbgebung. Die darüber befindlichen Aluminiumelemente können entsprechend der RAL-Farbpalette (keine Sonderfarben) gestaltet werden. Es sind bis zu drei Farben möglich. Die einzelnen Elemente sind jeweils 50 cm hoch und müssen beidseitig einheitlich gefärbt sein. Es werden 6 Stück übereinander angeordnet.
Es sollte die Betrachtung aus vorbeifahrenden Zügen mit berücksichtigt werden und die Gestaltung entsprechend ruhig und fließend gewählt werden.
Entlang der Strecke 1220 von Hamburg bis Neumünster existieren bereits Lärmschutzwände in Halstenbek, Pinneberg, Prisdorf, Tornesch, Elmshorn, Horst, Wrist, Brokstedt und Padenstedt. An der Strecke 1040 sind die ersten Lärmschutzwände in Timmaspe und Flensburg im Bau.
In begründeten Ausnahmefällen können einige Elemente in geringem Umfang auch transparent gestaltet werden.
Einige Beispiele sind in der Anlage in Tabellenform und mit Beispielfotos beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Zentralausschuss der Gemeinde Tarp beschließt die folgende Farbgebung:
Im Bereich des Mühlenhofs soll zumindest in Sichthöhe eine transparente Bauweise erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Beispiele für die Farbgebung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beispiele für Farbgebung LSW (6109 KB) |