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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/50/090  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss von neuen Wegenutzungsverträgen für Strom und Gas
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
19.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Wegenutzungsverträge für die Stromversorgung und für die Gasversorgung der Gemeinde Tarp laufen zum 28.12.2020 aus. Der Ablauf der Wegenutzungsverträge wurde am 20.12.2018 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Aufgrund der Bekanntmachung hat ein Unternehmen sein Interesse bekundet.

Bei dem Unternehmen handelt es sich um die Schleswig-Holstein Netz AG mit Sitz in Quickborn.

Die Schleswig-Holstein Netz AG ist der bisherige Vertragspartner des noch laufenden Wegenutzungsvertrages der Gemeinde Tarp. Die Schleswig-Holstein Netz AG war in der Vergangenheit ein verlässlicher Partner im Netzbetrieb. Es wird davon ausgegangen, dass diese vertrauensvolle Basis in Zukunft fortgeführt wird. Die Verträge treten am 29.12.2020 in Kraft und Enden nach einer Laufzeit von 20 Jahren am 28.12.2040. Die Gemeinde kann die Verträge mit einer Frist von zwei Jahren jeweils zum Ablauf des zehnten und des fünfzehnten Jahres der Vertragslaufzeit kündigen. Der Gemeinde steht darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht in besonderen Fällen zu.

Die Gemeinde erhält für die Einräumung des Rechtes zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege Konzessionsabgaben im nach der jeweils geltenden Fassung der Konzessionsabgabenverordnung höchstzulässigen Umfang. Der Gemeinde wird ein Nachverhandlungsrecht eingeräumt, um bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ggf. notwendige Anpassungen der Wegenutzungsverträge verlangen zu können.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss der Wegenutzungsverträge für die Strom- und Gasversorgung der Gemeinde Tarp.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt berücksichtigt.

 

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Anlage/n: