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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/50/081  

Betreff: Beschlussfassung zur Kooperationsvereinbarung des Umlandes mit der Stadt Flensburg
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
19.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Zusammenarbeit/Kooperation der Umlandgemeinden mit der Stadt Flensburg wurde im Jahre 2005 beschlossen und durch die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung (Anlage) verstetigt.

 

Die Gespräche sind nach einer kurzzeitigen Ruhephase wieder aufgenommen und verschiedene Themenfelder werden in der Koordinierungsrunde aufgegriffen und bearbeitet.

 

Da auch das gemeinsame Auftreten nach außen verstärkt werden soll, hat man sich zunächst darauf verständigt, in den Kommunen hierfür eine gemeinsame Beschlusslage einzuholen.

 

Begründung

Die Entwicklungen unserer Zeit stellen alle Kommunen vor große Herausforderungen, die in vielen Bereichen nicht solitär sondern nur durch gemeinsames und abgestimmtes Agieren gelöst werden können. Die Grundlagen dafür sind in der Region Flensburg seit vielen Jahren vorhanden. Sie sind geeignet, den Rahmen für die Zusammenarbeit auch in Zukunft zu bilden.

 

Im Rahmen der Zusammenarbeit auf Augenhöhe sind die Abstimmung der regionalen Ausrichtung und die öffentliche Darstellung der Region über den Kooperationsraum hinaus wichtige Ziele der Kooperation.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde bekennt sich zu der 2005 geschlossenen Grundsatzvereinbarung über kommunale Kooperationen in der Region Flensburg.

 

Die aufgenommenen Gespräche werden begrüßt und fortgeführt. Die nachfolgend zunächst identifizierten Themen als aktuelle Herausforderungen der Region sind primär zu bearbeiten:

  • Medizinische Versorgung im Kreisgebiet und Krankenhausneubau
  • Bildungsoffensive / Kindertagesstätten-Bedarfsplanung
  • Gewerbeflächenentwicklung
  • Klimaschutz

 

Abstimmungen in der wohnbaulichen Siedlungspolitik sind zu einem geeigneten Zeitpunkt wieder aufzugreifen und zu vertiefen.

 

Die Planungshoheit der einzelnen Kommunen, die individuellen Bedürfnisse und Interessenlagen sowie ein fairer Interessenausgleich bleiben dabei Grundlage der partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Grundsatzvereinbarung aus 2005

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundsatzvereinbarung 2005 (782 KB)