Vorlage - 2019/50/079
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Sachverhalt:
Der Zentralausschuss hat bereits in seiner Sitzung vom 20.09.18 folgenden neuen Straßennamen beschlossen:
Auf dem Campus
Das Straßenverzeichnis der entsprechenden Satzung ist um diese Straße zu ergänzen.
Durchsetzung der Satzung:
In der Satzung ist unter anderem das Anbringen von Hausnummern bei Häusergruppen und Zeilenbauten geregelt. Hier ist es möglich, dass seitens der Gemeinde Einzel- bzw. Sammelschilder gefordert werden können. Von dieser Möglichkeit wird auch Gebrauch gemacht, damit die betroffenen Häuser bei Rettungseinsätzen schnell gefunden werden können.
Nicht immer wird der Aufforderung gefolgt. Nach § 4 der Satzung ist daher die Androhung eines Zwangsgeldes bis zu 50,00 € möglich. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die Höhe des Zwangsgeldes nicht wirkt. Zudem steht die geringe Höhe des Zwangsgeldes mit dem oben beschriebenen Ziel des schnellen Auffindens der Gebäude bei Rettungsmaßnahmen nicht im Verhältnis. Ein Zwangsgeld von bis zu 300,00 € erscheint angemessen.
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Nachtragssatzung zur Satzung über das Anbringen von Straßennamen- und Hausnummernschildern in der Gemeinde Tarp gemäß vorliegenden Entwurf.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Entwurf 8. Nachtragssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 8. Nachtragssatzung ENTWURF (67 KB) |