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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/25/027-01  

Betreff: Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplan 2010 (Entwurf 2018)
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/25/027
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
20.06.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

I. Einleitung / Verfahren

 

Der LEP ist Grundlage für die räumliche Entwicklung für einen Zeitraum von 15 Jahren ab Inkrafttreten. Er ist als Rahmen setzender Leitplan zu verstehen, welcher in Regionalplänen konkretisiert werden wird. Diese befinden sich in Vorbereitung und werden - nach jetzigem Kenntnisstand - Ende 2019 als Entwürfe vorgelegt werden.

 

Die gemeindlichen Bauleitplanungen haben die Ziele der Raumordnung zu beachten und die Grundsätze in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.

 

Das förmliche Beteiligungsverfahren läuft onlinegestützt. Die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme ist der 31. Mai 2019. Die Unterlagen sind im Onlineverfahren unter BOP SH abrufbar und jeder Private kann ebenfalls hierüber Stellungnahmen abgeben.

 

II. Inhalt des Entwurfs

 

a.) Allgemeines

 

Der LEP besteht aus 4 Teilen:

 

Teil A – Herausforderungen, Chancen und strategische Handlungsfelder

Teil B – Grundsätze und Ziele der Raumordnung

Teil C – Hauptkarte

Teil D -  Umweltbericht

 

In dem Teil A sind die Leitbilder der zukünftigen Raumentwicklung benannt. Diese spiegeln die aus der in der Landesentwicklungsstrategie heraus entwickelten Metathemen wieder.

 

Der Teil B behandelt die 6 Hauptthemen

 

(1) Vernetzung und Kooperation

(2) Raumstruktur

(3) Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung

(4) Wirtschaftliche Entwicklung

(5) Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie

(6) Ressourcenschutz und Ressourcenentwicklung

 

mit verschiedenen Unterkapiteln. In diesen Kapiteln erfolgen die landesplanerischen Aussagen zur Umsetzung und Verfolgung der in Teil A benannten Leitbilder.[1]

 

Die Karte (Teil C) hinterlegt die Festlegungen im Maßstab 1:300.000. Eine genauere Darstellung wird erst in der Neuaufstellung der Regionalpläne erfasst werden können.

 

Der Umweltbericht (Teil D) beschreibt die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des LEP.

 

b.) Kernaussage

 

In nahezu allen Themenfeldern wird die interkommunale Zusammenarbeit hervorgehoben. Kooperationen auf den unterschiedlichsten Ebenen sollen zur Stärkung der jeweiligen Räume beitragen. Eine Kleinteiligkeit soll damit überwunden werden.

 

Allgemeiner Hinweis: Die Grundsätze von Kooperationen werden begrüßt. Wichtigster Ausgangspunkt sollte die Freiwilligkeit sein!

 

c.) Allgemeines und Auswirkungen auf gemeindlicher Ebene im Amt Oeversee

 

-          Der neue wohnbauliche Entwicklungsrahmen der Gemeinden findet bereits mit Bekanntgabe der Fortschreibung des LEP (Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 17.12.2018, S. 1181) Anwendung. D. h. 10% (Entwicklungsrahmen für den ländlichen Raum) bezugnehmend auf den Wohnungsbestand per 31.12.2017. Dieses soll mit der Fertigstellung des LEP erneut „auf Null gesetzt werden“.

 

Eine Überschreitung bei einzelnen Gemeinden soll aufgrund kommunaler Vereinbarungen (beispielsweise auch auf Ämterebene) möglich sein.

 

Die Gemeinde Tarp als Unterzentrum ist von der wohnbaulichen Beschränkung ausgenommen.

 

-          Die Anbindung des nördlichen Landesteiles ist mit der Konzentration der verkehrlichen Vorhaben in der Metropolregion Hamburg sowie mit der geplanten Fehmann-Belt-Querung stark vernachlässigt.

 

Der Neubau der Rader-Hochbrücke (Baubeginn 2023 – Bauzeit 6 Jahre) ist zeitlich bereits auf das Ende des Wirkungsrahmens des LEP bezogen. Der sich mehrende Verkehr – auch bei Umsetzung der Fehmarn-Belt-Querung – und das veränderte Mobilitätsverhalten der zunehmenden Einwohner sollte bereits zum heutigen Zeitpunkt eingefordert werden.

D. h. 6-spuriger Ausbau der BAB 7 bis an die Landesgrenze zu Dänemark. Ertüchtigung der Schiene auf der Strecke FL-NMS.

 

Ziel muss es sein, mit den jeweiligen Verkehrsarten in kürzester Zeit eine Anbindung an die Metropolregion zu erreichen.

 

In der vorbereiteten Stellungnahme (Anlage) sind zu Kapiteln und Passagen des LEP Hinweise und Änderungsvorschläge erfasst. Sie dienen zum Teil der Klarstellung bzw. dem Verständnis für die Herausforderungen der Gemeinden und der Region.

 

Die Stellungnahme ist im Punkt 4.3.5 gegenüber der ursprünglichen Vorlage ergänzt worden.

 

 


[1] Eine detaillierte Zusammenfassung der Punkte ist im Teil D Umweltbericht auf den Seiten 9-13 nachzulesen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird inhaltlich beschlossen. Sie ist im laufenden Verfahren gegenüber dem Land abzugeben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Stellungnahme ergänzter Entwurf LEP 2018

Entwurf LEP (Teil A und B)   – nur digital

Entwurf Karte (Teil C)   – nur digital

Entwurf Umweltbericht (Teil D)  – nur digital

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme ergänzter Entwurf LEP 2018 (170 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf LEP (Teil A und B) (7332 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf Karte (Teil C) (2785 KB)      
Anlage 4 4 Entwurf Umweltbericht (Teil D) (2832 KB)      
Stammbaum:
2019/25/027   Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplan 2010 (Entwurf 2018)   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage
2019/25/027-01   Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplan 2010 (Entwurf 2018)   Fachbereich III - Bauwesen   Beschlussvorlage