Vorlage - 2019/50/039
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Tarp erhält als Zentraler Ort Schlüsselzuweisungen zum Ausgleich übergemeindlicher Aufgaben (§ 10 Finanzausgleichsgesetz). Laut Festsetzung zum Kommunalen Finanzausgleich 2019 werden der Gemeinde Tarp im aktuellen Haushaltsjahr zentralörtliche Mittel in Höhe von 806.712 € zufließen.
Für die im Vorbericht zum Haushaltsplan 2019 darzustellende Verwendung der zentralörtlichen Mittel wird das folgende Aufteilungsverhältnis vorgeschlagen:
Aufteilung: |
| 2019 | ||
Schuldendienstanteil ABS-Schule | 37,00% | 298.483,44 € | ||
Lfd. Kosten VHS, FBS und Bücherei | 8,00% | 64.536,96 € | ||
Lfd. Kosten für das Freizeitbad | 40,00% | 322.684,80 € | ||
Lfd. Kosten für Sportstätten und Sportförderung | 15,00% | 121.006,80 € | ||
Gesamt |
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| 806.712,00 € | |
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Verwendung der zentralörtlichen Mittel der Gemeinde Tarp für das Haushaltsjahr 2019 gemäß oben stehender Aufteilung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: