Vorlage - 2019/50/036
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Sachverhalt:
Die TreuKom GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, hat den steuerlichen Jahresabschluss zum 31.12.2017, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, erstellt und zusammen mit dem Jahresbericht für das Wasserwerk der Gemeinde Tarp vorgelegt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.458.973,12 € (Vorjahr: 1.476.884,80 €) und einen Jahresüberschuss (Gewinn) von 12.436,01 € (Vorjahr: 13.428,73 €) aus.
Der Jahresüberschuss hat sich bei insgesamt leicht gesunkenen Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr um 992,72 € vermindert. Hierbei ist anzumerken, dass im Vergleich zum Vorjahr die steuerlich abzugsfähige Konzessionsabgabe 0,00 € (Vorjahr: 4.741,00 €) beträgt.
Gemäß Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 27.09.2002 muss dem Eigen-betrieb ein Gewinn vor Steuern in Höhe von mindestens 1,5% der Buchwerte des Anlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres verbleiben (steuerlicher Mindestgewinn). Die relevanten Buchwerte des Anlagevermögens sind gegenüber der Steuerveranlagung 2016 gestiegen, so dass der steuerliche Mindestgewinn (21.230,00 € vor Steuern) beträgt. Der erzielte Gewinn vor Steuern des Jahres 2017 beträgt 15.169,84 €, somit konnte eine steuerlich abzugsfähige Konzessionsabgabe nicht erwirtschaftet werden.
Der steuerliche Jahresabschluss 2017 ist durch die Gemeindevertretung durch Beschluss festzustellen.
Über die Behandlung des steuerlichen Jahresergebnisses ist ebenfalls zu beschließen. Der Jahresüberschuss kann entweder an die Gemeinde Tarp ausgezahlt oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Es wird zur weiteren Eigenkapitalstärkung die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage empfohlen.
Beschlussvorschlag:
a) Der steuerliche Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 1.458.973,12 € wird festgestellt
b) Der Jahresüberschuss von 12.436,01 € wird zur Eigenkapitalstärkung der Allgemeinen
Rücklage zugeführt
Finanzielle Auswirkungen:
Aus dem steuerlichen Jahresergebnis ergibt sich eine berechnete Ertragsteuerbelastung (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) von 2.733,83 €. Hierauf wurden bereits 4.232,48 € entrichtet. Somit ergibt sich eine Überzahlung gegenüber dem Finanzamt Flensburg und der Gemeinde Tarp i. H. v. 1.498,65 €. Die entsprechenden Steuerbescheide liegen noch nicht vor.
Anlage/n:
Auszug aus dem steuerlichen Jahresabschluss zum 31.12.2017 (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auszug aus dem steuerlichen Jahresabschluss zum 31.12.2017 (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) (635 KB) |