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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/80/002  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2014 und den Lagebericht sowie über die Ergebnisverwendung 2014
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/80/001
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Entscheidung
25.03.2019 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gemäß § 95m GO i. V. m. § 14 GkZ hat der Schulverband zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Das Haushaltsjahr 2014 des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft schließt mit einem Jahresüberschuss von 23.880,76 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 117.410,38 €. Der Schulverband verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 100.893,89 €

 

Gemäß § 95n (5) GO prüft der nach der Verbandssatzung für die Prüfung zuständige Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und sowie den Lagebericht.

 

Hiernach legt der Schulverbandsvorsteher gemäß § 95n (3) GO diese Unterlagen an die  Schulverbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Darüber hinaus beschließt die Schulverbandsversammlung über die Verwendung des Jahresüberschusses i. H. v. 23.880,76 €.

 

Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines aus Vorjahren vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet werden, sind gemäß § 26 (2) GemHVO der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage darf hierbei nach § 25 (3) GemHVO höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann abweichend von Satz 1 die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen

 

Die Allgemeine Rücklage beläuft sich auf 63.763,28 €, entsprechend 54,31% der Bilanzsumme, so dass die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage erreichen darf. Um möglicherweise in späteren Jahren entstehende Jahresfehlbeträge abdecken zu können, empfiehlt es sich, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Ergebnisrücklage zuzuführen.


 

Die entsprechenden Werte stellen sich nach einer entsprechenden Verbuchung wie folgt dar:

 

 

Lt.

Jahresabschluss

31.12.2014*

Beschluss

Ergebnis-

verwendung

Nach

Verwendungs-

Beschluss**

Allgemeine Rücklage

63.763,28 €

0,00 €

63.763,28 €

Ergebnisrücklage

13.249,85 €

23.880,76 €

37.130,61 €

 

 

23.880,76 €

 

*  vor Ergebnisverwendung

** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2015

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 117.410,38 € und einem Jahresüberschuss von 23.880,76 € sowie der Lagebericht werden beschlossen.

 

Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe (23.880,76 €) der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

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Anlage/n:

Siehe Vorlage 2019/80/001

 

Stammbaum:
2019/80/001   Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichts   Fachbereich II - Finanzen   Beschlussvorlage
2019/80/002   Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2014 und den Lagebericht sowie über die Ergebnisverwendung 2014   Fachbereich II - Finanzen   Beschlussvorlage